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Der Wechsel von TV-L zu TV-V und Unkündbarkeit
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Handwerklicher2020:
Hallo liebe User,
ich möchte mich beruflich verändern und zwar bin ich derzeit noch angestellt unter dem TV-L und wechseln werde ich zum TV-V. Eine Vielzahl der Gründe ist ein verkürzte Wegstrecke von 20 km täglich, ein höheres Entgelt und eine für mich beruflich bessere Perspektive da ich 2 handwerkliche Berufe erlernt habe. Nun habe ich allerdings in einem Thread gelesen das es beim TV-V keine sogenannt Unkündbarkeit gibt? Oder ändert sich das wenn ich 40 bin?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank im voraus
Spid:
Da die ordentliche Unkündbarkeit bei einem AG-Wechsel ohnehin auch bei TVÖD und TV-L endet und erst nach 15 Jahren Beschäftigungszeit beim neuen AG wieder entsteht, ist das Problem in den nächsten 15 Jahren ohnehin der AG-Wechsel und nicht der TV-V - und wer weiß, was in 15 Jahren ist...
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