Autor Thema: Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)  (Read 4838 times)

AMUC

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Hallo zusammen,

ich trete demnächst eine neue Stelle als Sozialarbeiter in der stationären Jugendhilfe bei einem städtischen Träger (in Bayern) an, der nach TVÖD zahlt.
Ich habe soeben mein Studium beendet. Vorweisen kann ich eine 5 jährige Erzieherausbildung sowie 5 Jahre Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe als Erzieher.
Die Eingruppierung soll in S12 Stufe 1 erfolgen. Ich habe versucht, die Stufe zu verhandeln. Allerdings ohne Erfolg. Die Stadt möchte meine Berufserfahrung als Erzieher, die ich in dem Bereich gesammelt habe, nicht als förderliche Zeiten bei der Einstufung anerkennen. Meiner Meinung nach ist meine Berufserfahrung mehr als förderlich für die anzutretende Stelle, es handelt sich hier um genau den gleichen Arbeitsbereich. Und im Gruppendienst lassen sich die Aufgaben eines Erziehers und eines Sozialpädagogen nicht trennen.

Die Stadt argumentiert damit, dass es keinen Verhandlungsspielraum gibt, da sie sich an den Tarifvertrag halten müssen und keine Ausnahmen machen können. Nach §16 Abs. 2 Satz 3 könnten sie dies meines Erachtens nach allerdings schon.

Hinzu kommt, dass ich es äußerst schwierig finde, jemanden mit Berufserfahrung auf die gleiche Stufen zu stellen, wie jemanden, der direkt nach dem Abi sein Studium absolviert hat und tatsächlich keine Berufserfahrung vorweisen kann.

Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stude aushandeln kann?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus dafür.

Spid

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Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.

Organisator

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Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stufe aushandeln kann?

Du hast es ganz zutreffend formuliert. Der Arbeitgeber sieht fälschlicherweise keinen Spielraum, obwohl förderliche Zeiten anerkannt werden können.

Ich würden den Arbeitgeber auf seinen Irrtum hinweisen und ihn bitten, seine Argumente zu überprüfen. Dann würde ich empfehlen, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen um über die Ergebnisse zu sprechen. Je nach Verlauf des Gesprächs (und deiner persönlichen Lage den Job bekommen zu wollen) könntest Du dann auch anbringen, ansonsten für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.

Falls Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, gibt es nichts mehr zu verhandeln, höchstens ein Vorziehen der nächsten Stufe unter Androhung deiner Kündigung.

Halte uns mal auf dem Laufenden :)

BATKFMaui

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"Und im Gruppendienst lassen sich die Aufgaben eines Erziehers und eines Sozialpädagogen nicht trennen"!. (Zitat-Ende)
Dies ist eine "schädliche Argumentaion" zu Lasten des Sozialpädagogen B.A.

Auch hier darf erkannt werden, dass es ( im sozialen Bereich) keinen eklatanten Fachkräftemangel geben kann; denn allein die Eingruppierung nach S12 lässt daran zweifeln.

Spid

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Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stufe aushandeln kann?

Du hast es ganz zutreffend formuliert. Der Arbeitgeber sieht fälschlicherweise keinen Spielraum, obwohl förderliche Zeiten anerkannt werden können.

Ich würden den Arbeitgeber auf seinen Irrtum hinweisen und ihn bitten, seine Argumente zu überprüfen. Dann würde ich empfehlen, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen um über die Ergebnisse zu sprechen. Je nach Verlauf des Gesprächs (und deiner persönlichen Lage den Job bekommen zu wollen) könntest Du dann auch anbringen, ansonsten für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.

Falls Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, gibt es nichts mehr zu verhandeln, höchstens ein Vorziehen der nächsten Stufe unter Androhung deiner Kündigung.

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Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.

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Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.

Und wieder was gelernt :)

WasDennNun

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Die Stadt argumentiert damit, dass es keinen Verhandlungsspielraum gibt, da sie sich an den Tarifvertrag halten müssen und keine Ausnahmen machen können. Nach §16 Abs. 2 Satz 3 könnten sie dies meines Erachtens nach allerdings schon.
Theoretisch schon, wenn du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast nicht mehr, da ja "zur Deckung des Personalbedarfs" nicht mehr korrekt ist, denn die Stelle ist ja mit dir besetzt. Ziemlich zynisch die Situation.
Zitat
Hinzu kommt, dass ich es äußerst schwierig finde, jemanden mit Berufserfahrung auf die gleiche Stufen zu stellen, wie jemanden, der direkt nach dem Abi sein Studium absolviert hat und tatsächlich keine Berufserfahrung vorweisen kann.
Verständlich, ist aber dem Tarifsystem und möglicherweise deinem AG egal.

Zitat
Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stude aushandeln kann?
Nicht im VKA Bereich, aber im TV-L Bereich. Da habe wir (Bereich IT)  den Menschen immer eine angemessene Stufe angeboten (sofern sie danach gefragt haben)

daseinsvorsorge

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Auch hier darf erkannt werden, dass es ( im sozialen Bereich) keinen eklatanten Fachkräftemangel geben kann; denn allein die Eingruppierung nach S12 lässt daran zweifeln.

Welche andere Eingruppierung soll es denn in der stationären jugendhilfe sein- etwa S 14/Garantenstellung ?

Ob man von einem eklanten Fachkräftemangel im sozialen Bereich sprechen kann, ist so generell nicht zu beantworten.

Problematisch entwickeln sich - neben dem Erzieherbereich - aber die ASDs/BSDs mit Garantenstellung. Die Arbeitgeber wundern sich, warum sie die Stellen - wenn überhaupt- nur noch mit Berufsanfängern besetzen können, die relativ schnell ausgebrannt sind.

Diese wechseln dann in für sie weniger belastende Bereiche mit S12 (/daran angelehnt) und gehen nur mit  ca.  € 45,- netto weniger ggü. S 14/Stufen 1-5/Steuerk. I nach Hause. Keine guten Argumente , um für Bereich ASD/BSD zu werben.


2strong

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Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.

Und wieder was gelernt :)
Die ist, ebenso wie eine Verlängerung, erst ab Stufe 3 vorgesehen.

AMUC

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S12 ist als Entgeltgruppe vollkommen richtig, auch wenn mehr natürlich wünschenswert wäre. Mir geht es um die Entwicklungsstufe. Hier würde ich gerne die 3er bekommen. Die 1er halte ich definitiv mit meiner Vorerfahrung für nicht angebracht.

Der Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben und es steht noch ein Telefonat aus, bei dem hoffentlich was sinnvolles bei rauskommt. Hier werde ich auch nochmals einige Argumente anbringen.

Kat

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Wie kann jemand, der frisch von der Uni ist, einschlägige Berufserfahrung haben?

Spid

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Das ist doch problemlos möglich, nur nicht im entsprechenden Studienberuf.

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Wie kann jemand, der frisch von der Uni ist, einschlägige Berufserfahrung haben?

Inwieweit hat das einen Bezug zur Frage des TE?

WasDennNun

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Wie kann jemand, der frisch von der Uni ist, einschlägige Berufserfahrung haben?
In dem er z.B. während des Studium in diesem Beruf arbeitet?

Spid

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In dem Beruf, auf den das Studium vorbereitet?