BTW Zwangsurlaub:
Könnte ein Restaurantbeitzer kurzfristige seine Mitarbeiter in Zwangsurlaub schicken, weil er einen Wasserschaden o.ä. hat?
Wäre das dann ein ein dringender betrieblicher Grund?
Falls ja, ist dies dann nicht analog zu einige Betrieben im öD anwendbar?
Falls nein, was wäre dann ein Beispiel für kurzfristig entstehende dringender betriebliche Belange.