Autor Thema: Einstieg höheres Einstiegsamt / Berufliche Vorerfahrung  (Read 4527 times)

Kimonbo

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Guten Tag,

ich bin in einem Bundesministerium als Sachbearbeiter (angelehnt im gehobenen Dienst) als Tarifangestellter eingestellt worden. Folgende Zeiten wurden mir angerechnet:

Berufliche vorerfahrung aus dem TVÖD Bund mit insgesamt 10,5 Jahren.

Ich wurde deshalb direkt in E10, Stufe 5 eingruppiert. Ich habe einen Bachelor und einen Master.

Nun meine Frage:

Bei einer Verbeamtung (Einstieg A9g), kann ich auch höher verbeamtet werden? Und welche Stufe würde ich kommen?
BBG §20 macht es ja im Grundsatz möglich.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm zu §25 macht es noch deutlicher.
Welche Möglichkeit habe ich? A13g stufe 1?

Herzlichen Dank und Gruß

2strong

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Ob und inwiefern die Norm Anwendung findet, liegt im Ermessen der Behörde. Entscheidend ist, dass Du das höhere Amt fiktiv auch tatsächlich hättest erreichen können.

Nach meiner Erfahrung machen die Häuser von der Regelung kaum Gebrauch, insb. nicht für Personen mit üblicher Qualifikation (Diplom-Verwaltungswirte etc.).

Lars73

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Erkundige Dich ggf. beim Personalrat. Daneben hängt die Chance davon ab welche zentrale Qualifikation du hast. Daneben spricht  die E10 dafür das maximal A10 denkbar ist. Ist bei uns aber im Bereich Sachbearbeitung im nicht IT-Bereich eher unwshrscheinlich. Aber bei dem ein oder andeten Ministerium mag die Chance etwas besser sein

Kimonbo

  • Gast
Aber es kann doch nickt sein, dass ich nur mit A9 einsteigen würde, eventuell sogar nur in Stufe 2?
Das wäre ja viel weniger als das was ich mit E10; 5 bekomme.
Zumindest A10; Stufe 4 sollte doch sein.
Wie gesagt, alles wurde angerechnet und ich habe Bachelor und Master

Lars73

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Niemand zwingt dich eine Verbeamtung anzunehmen.
Der Master spielt keine Rolle, wenn man sich nicht erfolgreich auf hD-Stellen bzw. analoge tarifbeschäftigten Stellen bewirbt.
Bei der Stufe ist es schon wahrscheinlich, dass man die Zeit dort ebenfalls berücksichtigt. Hängt aber von den Details der vorliegenden Erfahrung ab. Aber auch das kann man nur mit der Dienststelle klären.

2strong

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Ja, bei der Stufenzuordnung wären wohl rd. 9 Jahre zu berücksichtigen (10,5 Minus Zeitraum zum Erwerb der Laufbahnbefähigung.

Im Verhältnis zu Deinem jetzigen Entgelt ist das jedenfalls kein wirtschaftlicher Schaden und bis A 12 wirst Du auch nicht lange auf die jeweils nächste Beförderung warten müssen.

Lars73

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@2stong
Wird wirklich in den Ministerien überall bis A12 durchbefördert, wenn die Aufgaben für Tarifbeschäftigte nur E10 sind?

2strong

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Das Erreichen der A 13 im g. D. ist in obersten Bundesbehörden und den mir bekannten obersten Landesbehörden Standard.

Aufgrund des günstigen Stellenkegels erfolgt die Beförderung bis A 12 dabei in kurzen Takten, oftmals binnen 12 bis 24 Monaten, selten länger als als 36 (und dann auch eher von A 11 nach A 12). Für eine A 13 kann es durchaus mal zwei Beurteilungszyklen, also vier, fünf Jahre dauern.

Kimonbo

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Also A10 Stufe 4 ist realistisch?
Hab ja noch Zivildienst gemacht, neun Monate

Asperatus

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Die erste Stufenfestsetzung richtet sich nach den brücksichtigungsfähigen Zeiten (§ 28 BBesG). Am besten selbst einen Blick in den Paragraphen werfen und mit dem eigenen Lebenssachverhalt abgleichen. Zeiten nach Absatz 1 werden anerkannt (muss). Rechnet man den Zivildienst hinzu, käme wohl auch Stufe 4 raus, die Wartezeit auf Stufe 5 würde sich jedoch verkürzen.

Die Einstellung in ein höheres Amt als dem Eingangsamt richtet sich nach § 20 BBG i. V. m. § 25 BLV. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, liegt also im Ermessen der Behörde. Da die Verwaltungspraxis jedoch einheitlich sein muss, wäre ein Gespräch mit dem Personalrat oder der Personalverwaltung bestimmt aufschlussreich. Meiner Erfahrung nach gehen Behörden da restriktiv mit um, aber es mag Unterschiede geben, insb. im MINT-Bereich.

Daher würde ich zunächst mit einer Verbeamtung in A 9  (Eingangsamt), Stufe 4, ausgehen und auf rasche Beförderung(en) hoffen.

BMIOberbehörde

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Aus meiner Erfahrung erfolgt selten eine Einstellung in einem höheren Amt als dem Einstiegsamt.
Zudem wird regelmäßig auch nicht vor Ablauf der Probezeit befördert (nur um darauf auch hinzuweisen)
Ob und in wie weit die 3-jährige Probezeit verkürzt wird, hängt ebenfalls von der Behörde ab.

Auch die Beförderung in kurzen Abständen bis A12 kann ich mindestens nicht als gängige Praxis bestätigen. In der Regel ist auch dies ein längerer Prozess und insbesondere die A12er Stellen sind quotiert und nicht einfach so für alle vorgesehen. Die Beförderung erfolgt im Rahmen einer Bestenauswahl und nur bei Vorliegen entsprechender Planstellen und Dienstposten. Gängig ist auch durchaus, dass eine Beförderung, gerade aus dem Einstiegsamt, auch mehrere Jahre (ich kenne auch den Fall der 10 Jahre) dauern kann.