Autor Thema: Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD  (Read 17451 times)

Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #15 am: 15.04.2020 14:41 »
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt bis zur Widerlegung als Beweis einer Arbeitsunfähigkeit und bescheinigt die voraussichtliche Dauer derselben. Ist während der bescheinigten voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsunfähigkeit mehr gegeben, entfällt der Hinderungsgrund nach §275 Abs. 1 BGB ebenso wie die Voraussetzung des §3 Abs. 1 EFZG. Mithin ist der Fortfall der Arbeitsunfähigkeit gleichbedeutend mit dem Wiederbeginn der Leistungspflicht des AN. Wo Kommentarliteratur auf eine Freiwilligkeit abstellt, ist bei der Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit - und zwar beiderseits. Diese setzt aber eben die Arbeitsunfähigkeit voraus, nicht deren Bescheinigung. Beide Arbeitsvertragsparteien können sich dabei auf den Beweiswert der Arbeitsunfäigkeitsbescheinigung stützen.

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #16 am: 15.04.2020 14:50 »
...es gibt kein muss während der Krankschreibung...wenn er meint, er könnte, dürfte er auch...
Falsch!
Wenn man arbeitsfähig ist, muss man arbeiten gehen, auch wenn man noch eine vorläufige AUB hat.
Wenn also jemand einen Migräneanfall hat, der ihn normalerweise 4 Tage AU macht, aber plötzlich nach einem Tag alle Beschwerden verschwunden sind, dann kann er natürlich seine fortschreitende AU noch simulieren und der Arbeit fernbleiben. Ist aber halt echtes Blau machen, denn die AUB ist nicht mehr gültig.

...gibt es denn einen nachweisbaren Fall von Abmahnung wegen Fernbleibens vom Arbeitsplatz bei laufender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund andauender Simulation einer ehmals bestehenden und bescheinigten Arbeitsunfähigkeit?...  ;D

...ein "Muss", dessen Inkrafttreten in der Entscheidungsgewalt des Arbeitnehmers liegt, ist kein Muss!...das kann man drehen, wie man will
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #17 am: 15.04.2020 15:03 »

...gibt es denn einen nachweisbaren Fall von Abmahnung wegen Fernbleibens vom Arbeitsplatz bei laufender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund andauender Simulation einer ehmals bestehenden und bescheinigten Arbeitsunfähigkeit?...  ;D

...ein "Muss", dessen Inkrafttreten in der Entscheidungsgewalt des Arbeitnehmers liegt, ist kein Muss!...das kann man drehen, wie man will
Stimmt man kann ja auch einfach seine Arbeitgeber betrügen, sind ja nur im öD beschäftigt.

Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #18 am: 15.04.2020 15:05 »
Es gibt da keine Entscheidungskraft. Arbeitsunfähig ist man oder man ist es nicht. Ob der Nachweis einer nicht mehr andauernden Arbeitsunfähigkeit während der Bescheinigungsdauer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jemals gelungen ist oder nicht oder ob jemals auch nur der Versuch unternommen worden ist, ist doch völlig unerheblich für das Bestehen der Arbeitspflicht. Genauso wie ich leicht einen Menschen töten könnte, ohne daß man mir das nachweisen kann - es bleibt aber dennoch ein Tötungsdelikt.

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #19 am: 15.04.2020 15:06 »
...im öD haben die Beschäftigten schon lange den Eindruck, dass ihnen nichts geschenkt wird...warum sollten Sie es andersherum tun...

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was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #20 am: 15.04.2020 15:08 »
Es gibt da keine Entscheidungskraft. Arbeitsunfähig ist man oder man ist es nicht.

...genauso so, wie man eingruppiert ist und nicht wird...trotzdem läuft es überwiegend anders...

...Theorie und Praxis eben...
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Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #21 am: 15.04.2020 15:09 »
Nein.

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #22 am: 15.04.2020 15:11 »
..theoretisch arbeite ich im Moment...

..praktisch antworte ich privat im Forum...

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Kaiser80

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #23 am: 15.04.2020 15:12 »

Stimmt man kann ja auch einfach seine Arbeitgeber betrügen, sind ja nur im öD beschäftigt.

Leider ist so manch mir bekannten (kommunalen) AG auch daran gelegen diese Art von Betrug massiv zu forcieren.
-> Risikogruppe/Bezahlte Freistellung -> "Komm, lass dich doch die 3-4 Wochen krankschreiben. Macht uns weniger Aufwand"

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #24 am: 15.04.2020 15:16 »
...auch gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Prozentsatz der "Krankheitstage" noch genutzt werden, obwohl schon wieder Arbeitsfähigkeit besteht...

...alles eine absolut überflüssige Diskussion, da sich nichts ändern wird...
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Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #25 am: 15.04.2020 15:16 »
..theoretisch arbeite ich im Moment...

..praktisch antworte ich privat im Forum...

Die unmittelbare Wirkung der tariflichen Normen führt theoretisch wie praktisch zur Eingruppierung, ebenso wie die Arbeitspflicht durch Beendigung der Arbeitsunfähigkeit theoretisch wie praktisch besteht. Eine Pflicht ist nicht von ihrer Befolgung abhängig.

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #26 am: 15.04.2020 15:18 »
ja...gut, dass wir mal drüber gesprochen haben... ;D
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WasDennNun

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #27 am: 15.04.2020 15:43 »
...Theorie und Praxis eben...
Richtig! Betrug ist erst dann Betrug, wenn er entdeckt wird, gell!
Und ein Dieb ist erst dann ein Dieb, wenn er erwischt wird!
Und wenn das Risiko entdeckt zu werden gering ist, dann legitimiert es einen - bei deiner Haltung - zu klauen.
Daumen hoch. Weiter so.

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #28 am: 15.04.2020 16:00 »
...ich halte mich zumindest nicht für scheinheilig...

...da sind mir die, die auch mal Fünfe gerade sein lassen, lieber... 8)
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WasDennNun

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« Antwort #29 am: 15.04.2020 16:50 »
...ich halte mich zumindest nicht für scheinheilig...

...da sind mir die, die auch mal Fünfe gerade sein lassen, lieber... 8)
Viele Menschen wissen halt nicht, dass sie, wenn sie ein AUB haben, aber vor Ablauf wieder gesund sind, auch wieder arbeiten gehen müssen, weil sie denken sie müssten sich "Gesundschreiben lassen" oder so was.

Scheinheilig ist es wenn man es weiß, es aber trotzdem macht und nicht sieht, dass
es die gleiche Ebene ist wie:
Schönes Wetter heute, hab nen knurren im Magen, fühl mich nicht wohl, dann mach ich mal AU.

Kann man ja machen, ist fünf ist ja grade.
Kann man machen, muss man aber nicht.