Autor Thema: Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD  (Read 17014 times)

Kryne

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #30 am: 15.04.2020 23:00 »
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.


WasDennNun

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #31 am: 15.04.2020 23:27 »
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.
Natürlich muss der AG überprüfen ob der AG arbeitsfähig ist.
Nen Kranfahrer würde ich nicht so schnell in den Sessel lassen, wie einen Pförtner.
(btw. es gibt ne Menge Kranke, die gehen jeden Tag zur Arbeit, es kommt nicht aufs krank sein an, sondern auf Arbeitsunfähigkeit, und da ist nun mal der eine AU, während der andere mit der gleichen Krankheit absolut nicht AU ist)

Feidl

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #32 am: 16.04.2020 09:04 »
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.

was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #33 am: 16.04.2020 09:09 »
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.
Natürlich muss der AG überprüfen ob der AG arbeitsfähig ist.
Nen Kranfahrer würde ich nicht so schnell in den Sessel lassen, wie einen Pförtner.
(btw. es gibt ne Menge Kranke, die gehen jeden Tag zur Arbeit, es kommt nicht aufs krank sein an, sondern auf Arbeitsunfähigkeit, und da ist nun mal der eine AU, während der andere mit der gleichen Krankheit absolut nicht AU ist)

..es ist wohl eher so, dass der Eine krank zur Arbeit kommt, weil er sich einfach für unersetzbar hält oder eben kein vernünftiges Zuhause hat und dann lieber noch ein paar Andere an seiner Erkrankung teilhaben lässt  und Andere eben nicht so blöd sind und ihre Krankheit auch vernünftig auskurieren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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« Antwort #34 am: 16.04.2020 09:13 »
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.

Und wie schafft der AN es zu beurteilen, ob er morgens zur Arbeit fährt oder arbeitsunfähig ist, wenn er keine AUB hat?

WasDennNun

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #35 am: 16.04.2020 10:26 »
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.
Ich sehe das überhaupt nicht kritisch, denn der MA ist ja auch in der Lage zu entscheiden, dass er nicht arbeitsfähig ist, wieso sollte er dann nicht entscheiden können, dass er arbeitsfähig ist? Klingt irgendwie unlogisch.
Nochmal mein reales Beispiel: Jemand mit chronischen Migräneprobleme, hat einen typischen Migräneverlauf von Kopfschmerz, kotzen, Lichtempfindlichkeit, was nach 3 Tage beendet ist, der 4 Tage wird dann zusätzlich für die Erholung AU geschrieben.

Nun ist es aber ein atypischer Verlauf und man ist nach einem Tag beschwerdefrei, warum sollte man dann Tag 3/4 zuhause bleiben. (Und dieses Fallkonstellation ist keine konstruierte, sondern eine reale aus meinem Freundeskreis)

..es ist wohl eher so, dass der Eine krank zur Arbeit kommt, weil er sich einfach für unersetzbar hält oder eben kein vernünftiges Zuhause hat und dann lieber noch ein paar Andere an seiner Erkrankung teilhaben lässt  und Andere eben nicht so blöd sind und ihre Krankheit auch vernünftig auskurieren...
Natürlich komplett richtig und so sollte es sein. Aber es gibt nicht nur Corona und Co als Krankheiten.
Und ich würde jemanden mit glasige Augen und Schweissperlen auf der Stirn auch umgehend nach hause schicken. (und ach ja, alle Diabetiker sind krank, kommen trotzdem tätglich zur Arbeit, nur mal so am Rande bzgl. des Begriffes "Krankschreibung")

Wie ist da bei z.B. Migräne, die ist ansteckend? Nö. s.o.

Fakt ist und bleibt: Wenn der AN arbeitsfähig ist, dann muss er zur Arbeit (egal was auf der AUB steht), wenn er es sich nicht zutraut das zu beurteilen, dann kann er seinen Arzt anrufen und fragen.
Aber ihr findet es toll und richtig, dass man sich illegal freie Zeit erschleicht, weil: ist ja so einfach und wird ja nicht kontrolliert?



was_guckst_du

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« Antwort #36 am: 16.04.2020 11:05 »
...ich gestehe dir ja zu, dass du prinzipell Recht hast...allerdings ist das Bestehen auf Prinzipien nicht immer sinnvoll und im Ergebnis oft sogar hinderlich...

...genau so gut kannst du prinzipiell darauf bestehen, dass alle Autofahrer sich grundsätzlich an alle Verkehrsregeln halten...die, die es nicht tun, sind dann die Rechtsbrecher...allerdings wirst du keinen Autofahrer finden, der sich immer und überall an die Vorschriften hält...
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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« Antwort #37 am: 16.04.2020 11:38 »
...ich gestehe dir ja zu, dass du prinzipell Recht hast...allerdings ist das Bestehen auf Prinzipien nicht immer sinnvoll und im Ergebnis oft sogar hinderlich...
Da bin ich voll bei dir.
Ich halte aber nichts davon, dass man falsches handeln legitimiert. Es bleibt jedem natürlich selbst überlassen wo man gegen Prinzipien verstößt, mach ich auch, gebe ich zu.
Zitat
...genau so gut kannst du prinzipiell darauf bestehen, dass alle Autofahrer sich grundsätzlich an alle Verkehrsregeln halten...die, die es nicht tun, sind dann die Rechtsbrecher...allerdings wirst du keinen Autofahrer finden, der sich immer und überall an die Vorschriften hält...
Nun wie man ja erkennen kann, ist es vielen Menschen eben nicht bewusst, dass sie eine Regel brechen, wenn sie Gesund nicht zur arbeit gehen, trotz AUB.
Der Autofahrer weiß jedoch, das er Regeln bricht.
Und erhält eine Strafe wenn er sie bricht und erwischt wird.
Der große Unterschied ist: Er schädigt niemanden, wenn nichts passiert und er sie bricht, er ist dann halt nur schneller woanders.
Der Mensch der aber seinem AG die Arbeitskraft verwehrt und sich bezahlen läßt, schädigt jedoch jemanden.
Da ist der kleine Unterschied und von daher taugt der vergleich (leider) nichts.
Und dieses als Lappalie ansehen, kann man sicherlich machen.

Ich finde, die Menschen müssen sich das halt einfach bewusst machen und dann bewusst entscheiden: AUB "erlaubt" es mir länger gesund zu Hause bleiben und Geld zu kassieren, prima, finde ich gut, mach ich mal.
Scheinheilig wird es, wenn dann diese Menschen sich über den Montagsblaumacher aufregen.

dahofa

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« Antwort #38 am: 16.04.2020 11:57 »
Der Arzt bescheinigt die voraussichtliche Dauer der AU, nicht die tatsächliche.

was_guckst_du

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« Antwort #39 am: 16.04.2020 12:03 »
...sinnvoll ist es, immer die Balance zu wahren...also nicht übertreiben mit dem "Rechtsbruch" aber auch nicht fahrlässig oder im vorauseilendem Gehorsam handeln, indem man selbst krank zur Arbeit kommt...

...ich persönlich verlasse mich da voll auf die Einschätzung meines Arztes..und wenn ich mich vor Ablauf der AU wieder "gesund" fühle, nutze ich die verbleibenden Tage zur Regeneration (was nutzt es, wenn ich etwas verschleppe und in der Folge nochmal ausfalle)...

...das AN ggfls. vorzeitig wieder arbeiten könnten, wissen auch die AG...es macht aber schon allein aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen absolut keinen Sinn, dies im Normalfall (seine Pappenheimer wird der AG kennen) zu ermitteln...aus eben diesen Erwägungen besteht ja auch überwiegend die Möglichkeit der Inanspruchnahme der sogenannten "Karenztage"...diese gewährt der AG im Normalfall, da er weiß, dass sonst eine AU eingereicht wird mit mehr als drei Tagen...
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Spid

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« Antwort #40 am: 16.04.2020 12:10 »
Es kommt ja nicht darauf an, ob man irgendetwas durchsetzen möchte, soll oder kann. Die Normgeltung ist davon unabhängig. Delinquenz liegt auch dann vor, wenn sie nicht nachgewiesen werden kann.

WasDennNun

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« Antwort #41 am: 16.04.2020 12:11 »
...ich persönlich verlasse mich da voll auf die Einschätzung meines Arztes..und wenn ich mich vor Ablauf der AU wieder "gesund" fühle, nutze ich die verbleibenden Tage zur Regeneration (was nutzt es, wenn ich etwas verschleppe und in der Folge nochmal ausfalle)...
Dann solltest du auch da auf deinen Arzt vertrauen und nicht eigenmächtig die Notwendigkeit einer Regeneration definieren, dafür kann man sich Urlaub nehmen. 8)

Zitat
diese gewährt der AG im Normalfall, da er weiß, dass sonst eine AU eingereicht wird mit mehr als drei Tagen...
und handelt in meinen Augen ist fahrlässig, wenn er dies bei Suchtkranken etc. zu lässt. :o

Ansonsten arbeite ich zum Glück mit verantwortungsbewussten Menschen zusammen, wo sich solche Fragen eben nicht stellen.

was_guckst_du

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« Antwort #42 am: 16.04.2020 12:21 »
Dann solltest du auch da auf deinen Arzt vertrauen und nicht eigenmächtig die Notwendigkeit einer Regeneration definieren, dafür kann man sich Urlaub nehmen. 8)

Zitat

...ich bin mittlerweile in einem Alter, wo die Anzahl meiner Urlaubstage die Anzahl meiner Regenarationstage nicht mehr erreicht..  8)
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« Antwort #43 am: 16.04.2020 12:24 »
Es kommt ja nicht darauf an, ob man irgendetwas durchsetzen möchte, soll oder kann. Die Normgeltung ist davon unabhängig. Delinquenz liegt auch dann vor, wenn sie nicht nachgewiesen werden kann.

...es gibt eben absolut keinen deliquenzfreien Raum...damit muss man sich entweder arrangieren oder fortwährend lamentieren... ;)
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« Antwort #44 am: 16.04.2020 12:38 »
Weder hätte jemand einen delinquenzfreien Raum behauptet noch einen solchen gewünscht noch wäre es notwendig, sich mit Delinquenz zu arrangieren.