Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Spid:
Ein entsprechender Aufruf wäre auch unbeachtlich, wenn man davon ausgehen könnte, daß er gelesen würde, denn: Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
Schmitti:
Könnte sich ein Abrufen dienstlicher Mails, also im Sinne von Zugang zu einem dienstlichen Mailpostfach, während der Freistellung durch den AN nicht nachteilig für diesen auswirken? Da man dadurch unterstellen würde, er wolle/würde doch arbeiten, oder das dem Fragesteller nach nicht mögliche HomeOffice sei wohl doch in Teilen möglich?
Spid:
Welche Wirkung sollte das haben? Er ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freigestellt, entweder unwiderruflich, dann ist es ohnehin unwiderruflich, oder widerruflich, dann kann der AG ohnehin mit Ankündigungsfrist widerrufen.
Leopold100:
...Nein,ich habe kein Betretungsverbot.Allerdings würde ich jetzt als Laie vermuten,dass es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben könnte.Bei einer Krankschreibung "darf" man ja auch nicht erscheinen. Oder ist das bei Freistellung anders. Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis. Persönlich angesprochen wurde ich nicht, es werden aber von der Chefin immer wieder "Seitenhiebe" verteilt,die deutlich darauf abzielen,freigestellte Kollegen als "unkollegial" anzuprangern.Das sollte mich zwar nicht interessieren,diese Stimmungsmache ärgert mich aber....
Schmitti:
--- Zitat von: Leopold100 am 10.04.2020 19:44 ---Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis
--- End quote ---
Woher hat die Vorgesetzte diese Adresse, und bedeutet Rundmail hier, dass auch die Adressen aller Empfänger offen für alle ersichtlich sind?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version