Autor Thema: Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD  (Read 17475 times)

Leopold100

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Guten Abend,

ich gehöre aufgrund chronischer Erkrankung zu der durch Covid-19 besonders gefährdeten Risikogruppe.
Bis zum 19.4. bin ich offziell vom Arbeitgeber bei bestehender Lohnfortzahlung freigestellt, da meine Tätigkeit nicht im Home Office ausgeübt werden kann.

Dennoch erhalte ich fast täglich E-Mails von meiner direkten Vorgesetzten, die auch die freigestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dazu aufruft auf der Dienststelle zu erscheinen, um diverse Tätigkeiten zu übernehmen.

Darf sie das überhaupt?
Und andersherum gefragt, dürfen schriftlich freigestellte Mitarbeiter überhaupt auf der Arbeit erscheinen?

Vielen Dank

Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #1 am: 07.04.2020 21:01 »
Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.

Leopold100

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #2 am: 07.04.2020 21:03 »
Vielen Dank, Spid!

Das ist deutlich!!!!

Organisator

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #3 am: 08.04.2020 07:46 »
Und andersherum gefragt, dürfen schriftlich freigestellte Mitarbeiter überhaupt auf der Arbeit erscheinen?

Warum sollte das verboten sein? Hast Du ein Betretungsverbot?

Schmitti

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #4 am: 08.04.2020 08:15 »
Dennoch erhalte ich fast täglich E-Mails von meiner direkten Vorgesetzten
An welche Mailadresse? Wenn dienstlich, würde ich innerhalb der Freistellung den Teufel tun, und diese Mails überhaupt abrufen. Bei privater Adresse kann auch keiner verlangen, dass du die überhaupt liest.
Da kann die Dame aufrufen, zu was sie will.

Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #5 am: 08.04.2020 08:20 »
Ein entsprechender Aufruf wäre auch unbeachtlich, wenn man davon ausgehen könnte, daß er gelesen würde, denn: Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.

Schmitti

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #6 am: 08.04.2020 11:08 »
Könnte sich ein Abrufen dienstlicher Mails, also im Sinne von Zugang zu einem dienstlichen Mailpostfach, während der Freistellung durch den AN nicht nachteilig für diesen auswirken? Da man dadurch unterstellen würde, er wolle/würde doch arbeiten, oder das dem Fragesteller nach nicht mögliche HomeOffice sei wohl doch in Teilen möglich?

Spid

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #7 am: 08.04.2020 11:14 »
Welche Wirkung sollte das haben? Er ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freigestellt, entweder unwiderruflich, dann ist es ohnehin unwiderruflich, oder widerruflich, dann kann der AG ohnehin mit Ankündigungsfrist widerrufen.

Leopold100

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #8 am: 10.04.2020 19:44 »
...Nein,ich habe kein Betretungsverbot.Allerdings würde ich jetzt als Laie vermuten,dass es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben könnte.Bei einer Krankschreibung "darf" man ja auch nicht erscheinen. Oder ist das bei Freistellung anders. Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis. Persönlich angesprochen wurde ich nicht, es werden aber von der Chefin immer wieder "Seitenhiebe" verteilt,die deutlich darauf abzielen,freigestellte Kollegen als "unkollegial" anzuprangern.Das sollte mich zwar nicht interessieren,diese Stimmungsmache ärgert mich aber....


Schmitti

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #9 am: 14.04.2020 08:37 »
Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis
Woher hat die Vorgesetzte diese Adresse, und bedeutet Rundmail hier, dass auch die Adressen aller Empfänger offen für alle ersichtlich sind?


darkmessiah

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #10 am: 14.04.2020 15:30 »
...Nein,ich habe kein Betretungsverbot.Allerdings würde ich jetzt als Laie vermuten,dass es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben könnte.Bei einer Krankschreibung "darf" man ja auch nicht erscheinen. Oder ist das bei Freistellung anders. Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis. Persönlich angesprochen wurde ich nicht, es werden aber von der Chefin immer wieder "Seitenhiebe" verteilt,die deutlich darauf abzielen,freigestellte Kollegen als "unkollegial" anzuprangern.Das sollte mich zwar nicht interessieren,diese Stimmungsmache ärgert mich aber....

Bei einer "Krankmeldung" nicht arbeiten zu dürfen ist erstmal Unfug. Eine AU bescheinigt die vorläufige Dauer der AU. Sollte der MA früher genesen, darf und muss er sogar arbeiten, wird bloß selten so gemacht.
Wer daheim dienstl. Emails liest, ohne offiziell im Homeoffice zu sein ist selber schuld... Und private Emails muss ich überhaupt nicht lesen.

Dpunkt

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #11 am: 15.04.2020 12:53 »
Zitat
darf und muss er sogar arbeiten

lass das "muss" man weg, dann passt es.

WasDennNun

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #12 am: 15.04.2020 13:04 »
Zitat
darf und muss er sogar arbeiten

lass das "muss" man weg, dann passt es.
Nö, er muss, da er ja nicht mehr Arbeitsunfähig ist. Wenn er es dann nicht macht, dann ist das abmahnwürdig.

Nur: wer soll das nachweisen?


was_guckst_du

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #13 am: 15.04.2020 14:12 »
...es gibt kein muss während der Krankschreibung...wenn er meint, er könnte, dürfte er auch...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
« Antwort #14 am: 15.04.2020 14:20 »
...es gibt kein muss während der Krankschreibung...wenn er meint, er könnte, dürfte er auch...
Falsch!
Wenn man arbeitsfähig ist, muss man arbeiten gehen, auch wenn man noch eine vorläufige AUB hat.
Wenn also jemand einen Migräneanfall hat, der ihn normalerweise 4 Tage AU macht, aber plötzlich nach einem Tag alle Beschwerden verschwunden sind, dann kann er natürlich seine fortschreitende AU noch simulieren und der Arbeit fernbleiben. Ist aber halt echtes Blau machen, denn die AUB ist nicht mehr gültig.