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TVÖD - S Eingruppierung Internetmanager

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aRiF18:
Hallo zusammen,

ich bin neu im ÖD und seit einigen Monaten bei einer mittelgroßen Sparkasse als Internetmanager eingestellt.

Nachdem mich mein Vorgänger eingelernt hat, bin ich jetzt allein verantwortlich für die gesamte Pflege der Internet-Filiale (so wie mein Vorgänger auch schon). Dazu wurde auch das sonst übliche 4-Augen-Prinzip per Vorstandsbeschluss außer Kraft gesetzt. Wir individualisieren relativ viel vom zentral bereitgestellten Content, wofür ich schlussendlich, nach Abklärung mit den jeweilgen Fachabteilungen, die Verantwortung trage Zusätzlich unterstütze ich noch unsere Marketing-Abteilung mit nötigen Auswertungen und Statistiken zur IF (Google Analytics, PowerBI).

Die Eingruppierung für die Stelle ist E 9b. Ich wurde in Stufe 3 eingestellt und werde nach Ende meiner Probezeit in Stufe 4 gehoben.

Ich habe leider weder hier im Forum noch sonst im Internet keine Angaben gefunden, wie so eine Stelle in anderen Sparkassen eingruppiert ist. Es gibt ja auch Sparkassen, bei denen ganze Teams für die IF zuständig sind.

Kann mir hier jemand aus Erfahrung berichten, wie diese Stelle bei euch eingruppiert ist? Oder kann mir auch so jemand aus seiner Erfahrung sagen, ob Sie das für diese Stelle angemessen finden?
Ich habe mich jetzt etwas mit dem Tarifvertrag beschäftigt und finde, dass eine höhere Eingruppierung vertretbar wäre.
1. Durch die besondere Verantwortung als Alleinverantwortlicher
2. Die Betreuung der IF, so wie wir sie führen, benötigt eine gewisse Erfahrung sowie Ausbildung, wodurch auch der Faktor der besonderen Schwierigkeit gegeben ist (zumindest meiner Meinung nach).
3. Die besondere Bedeutung einer Webseite bei einer Bank ist im Jahr 2020 nicht wegzudiskutieren.

Kurz zu mir:

- Ausbildung zum Marketing- & Kommunikationskaufmann bei einer Agentur
- Bachelor of Arts in BWL
- Davor 3,5 Jahre für einen privaten Finanzdienstleister im Marketing tätig, wobei Pflege und Optimierung der Webseite eine meiner Haupttätigkeiten waren

Vielen Dank im Voraus.

Spid:
Stellen sind niemals eingruppiert, Tarifbeschäftigte sind eingruppiert. Dabei gibt es keine Eingruppierung, die „vertretbar“ wäre, vielmehr sind TB aufgrund der tariflichen Regelungen stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

E9b hielte ich durchaus für zutreffend, E9c könnte durchaus sein - eine Heraushebung durch besondere Schwierigkeit ist nicht im Ansatz erkennbar.

Was sprach dagegen, eine Frage zum TVÖD im entsprechenden Unterforum zu platzieren?

aRiF18:
Vielen Dank für die zügige Antwort und entschuldige, wenn ich manche Begriffe falsch interpretiere oder benutze. Ich gebe mir Mühe, alles zu verstehen, aber als Neuling ist der TVÖD nicht ganz selbsterklärend zu verstehen.


--- Zitat von: Spid am 08.04.2020 14:53 ---E9b hielte ich durchaus für zutreffend, E9c könnte durchaus sein

--- End quote ---
In diesem Punkt bin ich mir sicher, dass E9c zutrifft. Meine Tätigkeit hat eine besonders hohe Verantwortung, die weitreichenden Auswirkungen auf den Endkunden sind enorm. Fehlerhaftes Handeln hat große Auswirkungen. Als einziger Beschäftigter in meinem Arbeitsbereich trage ich hierfür vollumfänglich die Verantwortung.


--- Zitat von: Spid am 08.04.2020 14:53 ---eine Heraushebung durch besondere Schwierigkeit ist nicht im Ansatz erkennbar.

--- End quote ---
Dieses Punkt ist im TVÖD sowie auch in der bisherigen Rechtssprechung nicht klar definiert und kann unterschiedlich ausgelegt werden.
Für meine Tätigkeit sind laut Stellenbeschreibung spezielles Fachwissen in der nötigen Breite und Tiefe notwendig. Auch viel Erfahrungen mit diesen Spezialkenntnissen sind erforderlich.
In einem Bericht habe ich "außergewöhnliche Erfahrungen" gelesen. Wie soll man außergewöhnlich definieren?
Ich kenne mich in meinem Fachbereich sehr gut aus. Um diese Tätigkeit so auszuführen, wie es verlangt wird, braucht es wesentlich mehr als die üblichen Ausbildungen und Fortbildungen der Sparkassen. Deshalb wurde auch eine externe Lösung für diese Stelle gesucht.

Wenn hier die Heraushebung durch besondere Schwierigkeit nicht im Ansatz erkennbar ist, dann ist das für mich schwer nachvollziehbar. In diesem Punkt geht es ja ausschließlich um die fachliche Qualifikation des Beschäftigten.


--- Zitat von: Spid am 08.04.2020 14:53 ---Was sprach dagegen, eine Frage zum TVÖD im entsprechenden Unterforum zu platzieren?

--- End quote ---
Ich habe die letzten Beiträge in diesen Unterforum gesehen und bin zwei mal auf den TVÖD-S gestoßen. Deshalb nahm ich an, dass ich hier richtig bin.

Spid:
Du übersiehst den Umstand, daß es sich um Aufbaufallgruppen handelt, die zueinander sowohl Referenz sind als auch eine jeweils begründungsverbrauchende Wirkung haben. Zudem hat der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Verantwortung - wie auch die übrigen unbestimmten Rechtsbegriffe der EGO - durch jahrzehntelange Rechtsprechung eine hinreichende Auslegung erfahren. Weder sehe ich unbedingt eine besondere Heraushebung in der Verantwortung im Hinblick auf jene der Ausgangsentgeltgruppe, wobei das aber möglicherweise noch sein könnte, noch sehe ich eine gewichtige Heraushebung in der Schwierigkeit aus den ohnehin schwierigen Aufgaben einer Tätigkeit der Ausgangsentgeltgruppe. Genau genommen ist überhaupt keine Heraushebung in der Schwierigkeit zu einer Tätigkeit, die guFk+sL erfordert.

aRiF18:
Ich danke dir für deine Antwort.

Für mich ist bei dem ganzen nur schwer einzuschätzen, wie diese Kriterien für meinen Arbeitsbereich bewertet werden. Dazu finde ich leider keine Informationen, ich habe lediglich meine Stellenbeschreibung mit den dazugehörigen Anforderungen und habe daraus versucht abzuleiten. Dabei habe ich mir verschiedene Quellen zu den "unbestimmten Rechtsbegriffen" genommen.
Bei den Kundenberatern kann man die Tätigkeiten zu einander gut vergleichen. Es fängt vom ausgelernten Bankkaufmann an und darauf bauen, grob gesagt, die weiteren Tätigkeiten auf.
Für meine Tätigkeiten habe ich keinen Vergleichswert innerhalb meiner Sparkasse. Ich bin für meinen Arbeitsbereich verantwortlich und bin direkt einem stellv. Vorstand unterstellt.

Deshalb habe ich auch ursprünglich darauf gehofft, dass Kollegen von anderen Sparkassen einen Vergleichswert liefern können.

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