Autor Thema: Höhergruppierung von E 6 Stufe 5 in E 10 Stufe?  (Read 2510 times)

Maitre69

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Hallo in die Runde!

Auch ich bin Neuling in diesem Forum und habe folgende Fachfrage:

Bin zur Zeit in E 6 Stufe 5 eingruppiert. Nach einer Verletzung war ich für 2 Monate Innendienst-verdonnert.
In dieser Zeit habe ich höherwertige Tätigkeiten verrichtet, die mir von meinem Vorgesetzten auch nach meinem Urlaub ab 10/2019 übertragen wurden. Ich stimmte dem zu und verzichtete dadurch auch auf Wechselschichtzulagen, Sonn- und Feiertagszulagen etc., hatte aber auch keinen Schichtdienst mehr, sondern normalen Tagesdienst. Die Aufgaben, die ich verrichtete, waren bis dahin noch nicht beschrieben, die Stelle sollte erst eingerichtet werden. Anfang des Jahres wurde diese Stelle mit E 10 ausgeschrieben und ich bewarb mich und setzte mich als Bewerber durch. Nun zu den Fragen:

1. Kann ich rückwirkend für 6 Monate einen Unterschiedsbetrag von E6 zu E 10 einfordern wegen der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und woran ist das gebunden?

2. In welche Entgeltstufe werde ich eingestuft; 10/2 ist Pflicht 10/3 nur mit Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und wenn ja, zählt meine Hospitationszeit von  nunmehr 7 Monaten dazu?

3. Ich habe in einem Fortbildungspamphlet in Sachen Höhergruppierungen in einer Matrix gesehen, dass bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen eine Einstufung von 10/4 herauskommt. Ist das so richtig??

Ich weiß, es ist sehr viel und ziemlich komplex. Für Tipps, Antworten und Anregungen wäre ich super dankbar!

@spid: habe deine Kommentare immer sehr gut gefunden und habe den Eindruck, du bist genau der Richtige für so einen Fragenkatalog:)

Vielen Dank im Vorraus!

Spid

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Antw:Höhergruppierung von E 6 Stufe 5 in E 10 Stufe?
« Antwort #1 am: 09.04.2020 14:05 »
1. Die auszuübende Tätigkeit wird durch den AG übertragen, dieser ist im öD eine juristische Person, die durch andere handelt. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und kann somit nur von jemandem veranlasst werden, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Subalternes Führungspersonal darf dies zumeist nicht.

2.+3. Einschlägige Berufserfahrung ist bei Höhergruppierungen unbeachtlich. Eine Höhergruppierung von E6/5 in E10 führt im TV-L in Stufe 2, im TV-H in Stufe 5.

Maitre69

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Antw:Höhergruppierung von E 6 Stufe 5 in E 10 Stufe?
« Antwort #2 am: 09.04.2020 14:13 »
Mann, das ging ja flott :), vielen Dank!

Zu 1: das war mein Problem. Mein Chef hat mich aus meiner eigentlichen Tätigkeit herausgelöst und mich im Geschäftszimmer eingesetzt, natürlich nicht ohne Eigennutz:), also ist hinsichtlich Rückforderungen eher nichts zu erwarten.

Zu 2: Ich hatte die Hoffnung, dass ich aufgrund der bereits abgeleisteten Zeit auf der Stelle und aufgrund meiner Tätigkeit im gleichen Bereich wenigstens in Stufe 3 kommen könnte, so mit goodwill des AG.....

Ich danke dir auf jeden Fall für deine superschnelle Antwort!!

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung von E 6 Stufe 5 in E 10 Stufe?
« Antwort #3 am: 09.04.2020 14:36 »
Zu 2: Ich hatte die Hoffnung, dass ich aufgrund der bereits abgeleisteten Zeit auf der Stelle und aufgrund meiner Tätigkeit im gleichen Bereich wenigstens in Stufe 3 kommen könnte, so mit goodwill des AG.....
Er kann dir mit goodwill eine Zulage in dieser Höher zahlen §16.5