Aus meinem Bereich (obere Landesbehörde) kenne ich niemand, der damit verbeamtet wurde, im hD schon gar nicht. Ohne es näher geprüft zu haben, bezweifle ich auch einmal, dass damit die Voraussetzungen der HLVO erlangt werden (also unabhängig davon, ob die Behörde vielleicht will, sie noch nicht einmal darf), von daher wäre ich bei solchen Aussagen sehr vorsichtig (Lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren)
Die Leute, die diesen Betriebswirt haben, haben ihn wirklich begleitend auf ihre bereits vorhandenen Qualifikationen (Studium gD) gemacht und sich dann in dem dort vertieften "Nischen-Bereich" (Controlling, Haushaltsplanung u.dgl.) "nach oben" gearbeitet.
Daher ja auch die Vorgabe für den Teilnehmerkreis durch den HVSV "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die für ihr derzeitiges oder zukünftiges Aufgabengebiet umfassende
betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten benötigen".
Der Lehrgang ist damit sicherlich nicht schlecht für Controller, Haushaltsplaner, gfs. Revisoren usw. Du solltest dich daher als erstes Fragen, was "im öffentlichen Dienst" du einmal werden willst. Abteilungsleiter einer Ausländerbehörde wirst du mit dem Betriebswirt nicht, Controller bei den Stadtwerken wäre gut möglich