Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierungen.
Bei Antrag, könnte ich in E12 Fallgruppe 2 kommen. Leider wird bezüglich der Nachteilen der Fallgruppe 2 im Vergleich zu Fallgruppe 1 bei unserer Personalabteilung abgeblockt und Fragen nur schwammig beantwortet.
Die Unterschiede zwischen den Fallgruppen sind mir klar (nach den Formulierungen der EGO). Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es bei einer zukünftigen Höhergruppierung in E13 keinen Unterschied macht aus welcher Fallgruppe ich komme. Sehe ich das richtig oder müsste ich erst in E12 Fallgruppe 1 kommen, um dann von dort in die E13 zu wechseln?
Viele Grüße
Mannhemer