Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass die Festlegung "Fachkraft" oder nicht weniger inhaltlich erfolgt. Hat jedenfalls klar nichts mit der Ausbildung zu tun, sondern schon eher, wie die Stelle bewirtschaftet wird. So gibt es Leute, die man "kraft" ihrer Ausbildung locker als "Fackkraft" bezeichnen kann, die aber Teil der AIV sind und daher nicht als solche geführt werden, sondern eben "Verwaltungsangestellte" sind. Anders gibt es dann Mitarbeiter, die zwar inhaltlich fachlich nicht weit von ihnen weg sind, auch von der Bezahlung her nicht, aber kraft ihrer Stelle dann eben Fachpersonal sind. Da ist die Stelle dann aber im Stellenplan meist bei einem speziellen Ministerium und zB nicht übers Innenministerium wo die AIV angesiedelt ist....