Autor Thema: [Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?  (Read 5789 times)

muschelmann

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Hallo allerseits,

ich hätte mal einen Spezialfall, der wohl nicht häufig vorkommt, aber real ist: Eine Kulturwissenschaftlerin (MA) hat nach dem Erststudium zusätzlich den Vorbereitungsdienst im gehobenen allg. Verwaltungsdienst (Land: BB) absolviert und dann eine A9-Stelle angetreten. Noch in der Probezeit erhält sie das Angebot für eine 13er-Stelle in einer anderen Behörde des gleichen Landes. Diese ist mit A13/E13 bewertet. Kann nun sofort eine Verbeamtung auf A13 erfolgen, oder muss sie erst (zwei Jahre?) als Angestellte arbeiten, um die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst zu erlangen? Was wäre noch zu beachten: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gD, oder einfach ohne Unterbrechung Ernennung in A 13?

Casiopeia1981

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #1 am: 11.04.2020 08:49 »
Welches Bundesland?

Vorab:
Voraussichtlich ist eine sofortige Beförderung nicht möglich, da die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, oder LG 2.2 oder Q4 stets eine hauptberufliche Erfahrungszeit, ein Aufstiegsverfahren mit Einführungszeit oder ein Referendariat vorsehen. Der Wechsel als sonstige Bewerberin ist auch möglich, allerdings gibt es dafür auch enge Voraussetzungen, die wohl nicht erfüllt sind.

muschelmann

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #2 am: 11.04.2020 10:32 »
okay, vielen Dank erstmal. Es geht um Brandenburg. Mich würde natürlich die Ausnahme interessieren :-)

Kleeblatt

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #3 am: 11.04.2020 11:43 »
Wer nach A13 ernannt werden will, sollte in der Lage sein, seine Personalangelegenheiten selber zu regeln.
Falls der/die Beamtin dazu nicht in der Lage ist, dann ist vermutlich auch die Stelle für diesen Beamten falsch.
Obendrein wurde hier bereits ein Vorbereitungsdienst absolviert. Grundkenntnisse im Beamtenrecht sollten daher vorhanden sein. Das lesen und verstehen von Gesetzen sollte in A9 auch möglich sein.

muschelmann

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #4 am: 11.04.2020 11:57 »
Warum gibt es hier im Forum eigentlich so viele Leute, die statt inhaltlich was beizutragen, andere nur persönlich angreifen? Kann man sich ja seine Gedanken machen, wie man will, aber warum muss man das dann rausposaunen? Werde ich nie verstehen...

MalZu

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #5 am: 11.04.2020 12:06 »
Warum gibt es hier im Forum eigentlich so viele Leute, die statt inhaltlich was beizutragen, andere nur persönlich angreifen? Kann man sich ja seine Gedanken machen, wie man will, aber warum muss man das dann rausposaunen? Werde ich nie verstehen...

.... abgewiesene Studienräte /    Oberstudienräte   Studiendirektoren   und Oberstudiendirektoren   ,
welche andere Menschen depotenzieren müssen, um sich selbst zu erhöhen!

Landsknecht

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #6 am: 14.04.2020 09:06 »
Wer nach A13 ernannt werden will, sollte in der Lage sein, seine Personalangelegenheiten selber zu regeln.
Falls der/die Beamtin dazu nicht in der Lage ist, dann ist vermutlich auch die Stelle für diesen Beamten falsch.
Obendrein wurde hier bereits ein Vorbereitungsdienst absolviert. Grundkenntnisse im Beamtenrecht sollten daher vorhanden sein. Das lesen und verstehen von Gesetzen sollte in A9 auch möglich sein.

Hab gar nicht gewusst, dass man in A13 seine Personalangelegenheiten selber regeln kann... 8)

Sunshine

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #7 am: 22.04.2020 14:33 »
Ich hatte einen Kollegen... Ausbildung zu A9 und ist bis A11 gekommen. Anderes Bundesland eine Stelle A13/E13 angenommen.
Der Kollege hat gekündigt und ist dort als Angestellter eingestellt worden. Wenn er 3 Jahre seinen Job macht, ist eine Verbeamtung möglich! So war der Stand 2018. 

Organisator

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #8 am: 22.04.2020 14:58 »
Kann nun sofort eine Verbeamtung auf A13 erfolgen, oder muss sie erst (zwei Jahre?) als Angestellte arbeiten, um die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst zu erlangen?

Weder noch. Schau mal in § 24 BLV bzw. die dazugehörige Landesregelung.

2strong

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Antw:[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?
« Antwort #9 am: 22.04.2020 16:45 »
Es bedarf 2 Jahren und 6 Monaten hauptberuflicher Tätigkeit zzgl. anschließender 6-monatiger Bewährung, § 10 Abs. 4 Nr. 2 LBG i. V. m. §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 29 Abs. 2 Nr. 2 LVO