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[Allg.] von A9 in A13 mit zwei Abschlüssen?

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MalZu:

--- Zitat von: muschelmann am 11.04.2020 11:57 ---Warum gibt es hier im Forum eigentlich so viele Leute, die statt inhaltlich was beizutragen, andere nur persönlich angreifen? Kann man sich ja seine Gedanken machen, wie man will, aber warum muss man das dann rausposaunen? Werde ich nie verstehen...

--- End quote ---

.... abgewiesene Studienräte /    Oberstudienräte   Studiendirektoren   und Oberstudiendirektoren   ,
welche andere Menschen depotenzieren müssen, um sich selbst zu erhöhen!

Landsknecht:

--- Zitat von: Kleeblatt am 11.04.2020 11:43 ---Wer nach A13 ernannt werden will, sollte in der Lage sein, seine Personalangelegenheiten selber zu regeln.
Falls der/die Beamtin dazu nicht in der Lage ist, dann ist vermutlich auch die Stelle für diesen Beamten falsch.
Obendrein wurde hier bereits ein Vorbereitungsdienst absolviert. Grundkenntnisse im Beamtenrecht sollten daher vorhanden sein. Das lesen und verstehen von Gesetzen sollte in A9 auch möglich sein.

--- End quote ---

Hab gar nicht gewusst, dass man in A13 seine Personalangelegenheiten selber regeln kann... 8)

Sunshine:
Ich hatte einen Kollegen... Ausbildung zu A9 und ist bis A11 gekommen. Anderes Bundesland eine Stelle A13/E13 angenommen.
Der Kollege hat gekündigt und ist dort als Angestellter eingestellt worden. Wenn er 3 Jahre seinen Job macht, ist eine Verbeamtung möglich! So war der Stand 2018. 

Organisator:

--- Zitat von: muschelmann am 09.04.2020 19:07 ---Kann nun sofort eine Verbeamtung auf A13 erfolgen, oder muss sie erst (zwei Jahre?) als Angestellte arbeiten, um die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst zu erlangen?
--- End quote ---

Weder noch. Schau mal in § 24 BLV bzw. die dazugehörige Landesregelung.

2strong:
Es bedarf 2 Jahren und 6 Monaten hauptberuflicher Tätigkeit zzgl. anschließender 6-monatiger Bewährung, § 10 Abs. 4 Nr. 2 LBG i. V. m. §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 29 Abs. 2 Nr. 2 LVO

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