Autor Thema: [HE] Beibehaltung der Entgeltstufen von TV-H (und später A13)?  (Read 1947 times)

Abramson

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Grüsst euch,

ich habe folgende Frage.
Ich habe von 2008 - 2016 als staatlich anerkannter Erzieher an einer Förderschule (Hessen) gearbeitet. Vergütet wurde ich mit dem TV-H. Entgeltgruppe 9, Stufe 4.

2016 habe ich ein Studium für Lehramt an Förderschulen angefangen, mit dem ich jetzt fast fertig bin.
Mir wurde nun auch TV-H Vertrag mit ein paar Stunden angeboten (leider liegen die Unterlagen noch in der Schule).
Dort habe ich hingegen wieder nur die Stufe 2...sollte ich nicht die Stufe beibehalten können.

Wie verhält sich das später als Förderschullehrer? Wird da die Stufe beibehalten, umgerechnet?

Vielen Dank und bleibt gesund!

Liebe Grüße
Daniel
« Last Edit: 14.04.2020 04:00 von Admin2 »

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Da Deine Tätigkeit als Erzieher nicht als sogenannte einschlägige Berufserfahrung gelten dürfte, ist eine Berücksichtigung entsprechender Zeiten nicht zwingend. Eine für Dich günstigere Einstufung als in Stufe zwei kann sich im Verhandlungsweg ergeben, läge aber stets im Ermessen des Arbeitgebers.

By the way:
Ich verstehe Dich so, dass Du zunächst stundenweise als Vertretungslehrer arbeitest. Im Ziel wirst Du doch auch in Hessen verbeamtet, oder etwa nicht?

Abramson

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Genau das ist meine Frage, Erzieher an einer Förderschule (wo ich später auch arbeiten werde) müsste doch als einschlägige Berufserfahrung gelten. War das ein Ermessen des Arbeitgebers oder gibt es da irgendeine Regelung mit dem Beibehalten der Stufe 2?
Würde halt gerne wissen ob ich nicht auf Stufe 4 "pochen könnte". Habe von mehreren Kommilitonen gehört, dass die Stufenübernahme scheinbar "wahllos" wäre.

Genau, bis zum Refbeginn mach ich dann noch die Vertretung. Wenn ich dann mit dem Ref. fertig bin will ich auf jeden Fall versuchen, eine möglichst hohe Stufe behalten zu können - sind ja schon ein paar Euro Unterschied (und Studienkredite wollen ja auch zurückgezahlt werden) - jep, die Verbeamtung ist das Ziel.

Hoffe das dort wenigstens die Stufe 2 beibehalten wird und ich dann nicht bei 1 wieder anfangen muss :-/

Vor meiner Erzieherausbildung hatte ich damals eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht, das wurde auch 1:1 bei meiner Berechnung für die TV-H Stufe vom Erzieher mit berücksichtigt.

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Einschlägig wäre die Berufserfahrung nur, wenn Du die Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortsetzt. Die Anforderungen daran sind streng und unterschiedliche Eingruppierungen sprechen gegen das Vorliegen im Wesentlichen gleicher Tätigkeiten. Da Deine Berufserfahrung förderlich sein dürfte, kann der Arbeitgeber Dir unter Umständen bei der Stufe entgegenkommen, er ist dazu aber nicht tariflich verpflichtet. Insofern bringt "Pochen" nichts. Aber sprich das Thema ruhig nochmal an und versuche um Entgegenkommen zu werben. Beschäftigungsalternativen sind in dem Bereich ja leider dünn gesäht.

Die Stufenzuordnung im Beamtenverhältnis folgt anderen Regeln. Dort wirst Du eher nicht "bei Null" beginnen müssen.

Abramson

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Ah okay, danke schön! Ja meinte mit "pochen" auch mehr, dass man nachfragt und versucht etwas zu verhandeln.

Dann frag ich zu gegebener Zeit mal nach, wäre natürlich richtig klasse wenn man sich z.B. in der Mitte trifft ;-)

Danke schön!