Autor Thema: Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung  (Read 7889 times)

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 13.04.2020 14:16 »
Nein, er beantwortet die Frage - und darauf kommt es an.

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 13.04.2020 16:07 »
Nun für den TE kommt es idR darauf an, das seine Frage beantwortet wird, nicht dass eine Antwort auf seine Formulierung folgt.
Pech für den TE, Glück für Spid, so kann er mehrfach sich mit einem TE unterhalten.
Und doof, dass sich Spid eben da oftmals irrt, in dem er glaubt, ein TE würde sicherlich genau das schreiben, was er fragen wollte.
Aber darauf kommt es ja nicht an.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 13.04.2020 16:16 »
Ich irre mich nicht. Ich beantworte lediglich die Frage, die gestellt wurde. Wenn der TE die Frage gestellt hat, ist es seine Frage. Möglicherweise hat er weitere Fragen. Dann kann er sie stellen. Möglicherweise interessiert ihn die Antwort auf seine Frage gar nicht. Dann hat er dennoch etwas gelernt.

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 13.04.2020 17:34 »

Ich irre mich nicht. Ich beantworte lediglich die Frage, die gestellt wurde.
Dann hätte er das sicherlich geschrieben.
Ich wette, Abaulet möchte auch das daraus resultierende Entgelt rückwirkend erhalten.
Zugegeben, auch wenn sprachlich unpräzise ausgedrückt, steht eben dies im Fokus meiner Überlegungen ;)
Stimmt! Spid irrt nicht, wenn Abaulet das hätte wissen wollen, dann hätte er es ja auch geschrieben. 8)

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 13.04.2020 17:42 »
Eben. Er hat uns ja nur den Fokus seiner Überlegungen offenbart.

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 13.04.2020 18:36 »
Und ist damit in den Fokus deiner diesbezüglichen Überlegungen geraten. Zu dumm, dass er da gar nicht hin wollte.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 13.04.2020 18:46 »
Überhaupt nicht. Seine Überlegungen sind mir ja völlig egal, ich beantworte nur seine Fragen.

Eukalyptus

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 13.04.2020 21:58 »
Du beantwortest (oft absichtlich) nicht seine Frage(n). Du beantwortest den schriftlichen Ausdruck, den er seinen Fragen verliehen hat.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 13.04.2020 22:01 »
Ich beantworte die Frage, die gestellt wurde - und auf die kommt es an.

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 13.04.2020 22:20 »
Ich beantworte die Frage, die gestellt wurde - und auf die kommt es an.
Stimmt: Du beantwortest deine Interpretation der Schriftzeichen, die jemand niedergeschrieben hat.
Aber damit ja nicht unbedingt die Frage, die der Schreiber hat, offenkundlich weil du nicht erkennen vermagst, was (teilweise offensichtlich) die Frage ist und/oder weil du es aus anderen Gründen nicht erkennen willst.
Ist halt ganz normal für die Art Begabung du du zu haben scheinst.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 13.04.2020 22:47 »
Ich interpretiere grundsätzlich nicht. Ich nehme die Frage, die gestellt wurde, hier wurde gefragt, ob ein Anspruch auf die rückwirkende Höhergruppierung durch Aufhebungsvertrag oder Ende des Arbeitsverhältnisses enden würde. Da gibt es nichts zu interpretieren. Das schließt nicht aus, daß der TE noch andere Fragen hat oder er etwas anderes fragen wollte. Das ist aber gänzlich unbeachtlich.

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 13.04.2020 23:26 »
Das ist aber gänzlich unbeachtlich.
Deine Sicht der Dinge und der Menschheit, und natürlich mal effizient mal ineffizient.

Ach ja, und in deiner Welt gibt es somit nur eindeutige Interpretation von Schriftzeichen und somit nur eine Bedeutung von Worte, immer wieder schön, dass es solche Menschen gibt ....und andere.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 14.04.2020 05:48 »
Mein Vorgehen ist stets effizient, da ich die gestellte Frage beantworte. Wenn der TE aber eine andere Frage hat als jene, die er stellte, ist sein Vorgehen nicht effizient, weil er ggfs. so lange Fragen stellt, deren Beantwortung für ihn nicht interessant ist, bis er die Frage stellt, die tatsächlich sein Erkenntnisinteresse beinhaltet.

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 14.04.2020 06:24 »
Das nennt man "am Buchstaben kleben" (oder haften laut BAG). Ist ja manchmal ganz lustig, aber hilft dem TE meistens nicht. Es sei denn, er fragt nach. Dann hat er etwas gelernt, von dem er gar nicht wusste, dass er da eine Bildungslücke hat.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 14.04.2020 06:33 »
Das BAG beschäftigt sich in seinen Entscheidungen mit Forenantworten?

Inwiefern soll es dem TE nicht helfen, wenn man die von ihm gestellte Frage beantwortet?