@Bosshammer
Schreib doch in dem anderen Forum und frag direkt den dortigen Beitragsschreiber. Der scheint ja tatsächlich Ahnung zu haben.
Nachdem, was ich dort und im www gelesen habe, ist eine Behörde, die sich bei einem gestuften Auswahlverfahren darauf beruft, bei der Einstellung eines Internen nicht verpflichtet ist, Externe einzuladen, die man aber einladen müsste, ziemlich schief gewickelt.
Aber hier wirst Du wohl niemanden finden, so ist mein subjektives Gefühl, der Dir da weiterhelfen kann und wird.