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falsche Eingruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Carla am 13.04.2020 23:55 ---OK, dann verstehe ich Spid wieder nicht. Er meinte der AG ist seiner Nachweispflicht durch Aushändigung der Ausschreibung nachgekommen. Nun ja, aber der Zeitansatz ist gut. Vielleicht komme ich da weiter. Ist ja nicht so, dass ich gar nichts von dem mache was in der Ausschreibung stand, sondern ein Teil davon, aber den eben zu 100%. Vielen Dank für Eure Hilfe und eure Zeit!

--- End quote ---
Es sind unterschiedliche paar Schuhe.
Nachweispflicht und Tarifsystem.
Lass dir von deinem Ag sagen, was du mit welchen Zeitanteilen du zu tun hast und dann siehst du weiter.
Und wenn die mit nichts rüberkommen wollen, dann musste du halt den Bleistift fallen lassen, weil du ja nicht weißt, was du zu tun hast.
Wie gesagt: Am besten du schreibst deine ausgeübten Tätigkeiten mit Zeitanteilen auf und lässt dir dass dann vom AG bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Spid:
Solange sie nicht A und B macht, erstellt sie damit lediglich Beweismittel für ihr abmahnwürdiges Abweichen von der auszuübenden Tätigkeit, die der AG festgelegt hat.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 14.04.2020 05:41 ---Solange sie nicht A und B macht, erstellt sie damit lediglich Beweismittel für ihr abmahnwürdiges Abweichen von der auszuübenden Tätigkeit, die der AG festgelegt hat.

--- End quote ---
Inwiefern wäre es abmahnwürdig, wenn der AG ihr aber einerseits keine Arbeitsvorgänge für diese Tätigkeiten zuweist?
Und andererseits, wie erlangt der MA darüber Kenntnis, wie hoch die die zu erbringende Zeitanteil der Tätigkeiten sind?
Eine Stellenausschreibung stellt also eine tariflich ausreichende Übertragung der Tätigkeiten da?

Spid:
Der AG ist nicht verpflichtet, Arbeitsvorgänge zuzuweisen. Der AG hat, soweit es sich der Sachverhaltsschilderung entnehmen läßt, hinreichend konkret eine auszuübende Tätigkeit übertragen. Anspruch auf eine weitergehende Konkretisierung besteht nicht. Legt er keine Zeitanteile fest, kommt Arbeitsplatzaufzeichnungen ggfs. Beweiskraft zu - aber nicht dann, wenn der TB nicht tut, was ihm aufgetragen wurde. Das ist hier der Fall.

Kat:
Hast Du nicht in deinem ersten Post unter 2.geschrieben, daß auszuübende und ausgeübte Tätigkeit nicht zusammenpasst?

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