Autor Thema: Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer  (Read 4880 times)

Timeage

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Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer
« am: 14.04.2020 11:15 »
Hallo in die Runde. Zum Thema Krankengeldzuschuss und -dauer gibt es sehr widersprüchliche Information. Deshalb erhoffe ich hier eine fundierte Antwort zu erhalten. Zu den Basisinformationen.
Angestellter seit 32 Jahren beim gleichen Arbeitgeber ununterbrochen im öffentlichen Dienst. Entgeltgruppe TVÖD 12 Stufe 6. Privat versichert. tägliches Krankengeld der PKV bei Inanspruchnahme 105,--.
1. Wie hoch ist der Anspruch an Zuschuss? und wie wird dieser berechnet?
    Wie verhält es sich bei PKV zur gesetzlichen Versicherung

2. Wie lange wird dem Angestellten der Zuschuss gewährt (über 30 Jahre im Dienst)?


Denke das müsste an Infos reichen und schon einmal vielen Dank

Isie

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Antw:Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer
« Antwort #1 am: 14.04.2020 19:50 »
Das Krankentagegeld der PKV ist nur insoweit relevant, dass davon abhängig ist, ob auf den Krankengeldzuschuss SV-Beiträge zur AV und RV zu entrichten sind.

Der Krankengeldzuschuss selber wird in Höhe des Nettoentgelts (= Bruttoentgelt abzüglich gesetzliche Abzüge einschließlich fiktive gesetzliche KV- und PV-Anteile) abzüglich fiktivem Krankengeld der GKV gezahlt. Falls du andere Auskünfte erhalten hast, poste sie einfach mal.

Timeage

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Antw:Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer
« Antwort #2 am: 15.04.2020 10:42 »
Liebe Isie, ist es dir möglich anhand meiner Informationen eine nachvollziehbare Berechnung aufzuzeigen?
Gerade auch im Hinblick auf die Dauer eines potentiellen Zuschusses bei über 30jähriger Zugehörigkeit. Konnte das nicht 100% aus TV Überleitungsvertrag ableiten. Des Weiteren stellt sich die Frage ob sich die Berechnung an der GKV orientiert oder eben nicht?

Danke schon einmal

Isie

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Antw:Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer
« Antwort #3 am: 15.04.2020 17:05 »
Leider nicht. Das geht nicht ohne Programm und ich habe keins für TVöD. Der Rechner hier auf der Internetseite ist auch nicht wirklich geeignet. Aber deine Bezügestelle müsste dir die Berechnungskomponenten nennen können.

Isie

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer
« Antwort #4 am: 16.04.2020 08:30 »
Sorry, mir ist vermutlich ein Fehler beim Nettoentgelt unterlaufen. Das zu berücksichtigende Nettoentgelt ist das Bruttoentgelt abzüglich gesetzliche Abzüge, aber es sind keine fiktiven gesetzlichen KV-/PV-Beiträge abzuziehen. Der VBL-Arbeitnehmerbeitrag ist ebenfalls nicht abzuziehen, da er kein gesetzlicher Abzug ist.
Das Krankengeld, das die zweite Berechnungskomponente bildet, ist ein fiktiver Betrag, und zwar in Höhe des gesetzlichen Höchstkrankengeldes. Da für dich bis zum Inkrafttreten des TVöD § 71 BAT gegolten hat, ist nicht das Bruttokrankengeld, sondern nach dem TVÜ das Nettokrankengeld maßgebend.
Der KGZ wird bis zur Dauer von 39 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. In diesem Zeitraum ist aber die Entgeltfortzahlungsfrist von 6 Wochen enthalten, so dass der KGZ nur bis zu 33 Wochen gezahlt wird.

Isie

  • Gast
Antw:Krankengeldzuschuss Höhe und Dauer
« Antwort #5 am: 16.04.2020 11:41 »
Bei einem zu berücksichtigenden Nettoentgelt von 3754,26 €, berechnet nach Steuerklasse 1 mit dem TVöD-Rechner hier auf der Internetseite, und einem Netto-Höchstkrankengeld von 2886,90 €, berechnet mit einem AOK-Rechner, würde der KGZ für einen vollen Kalendermonat  brutto 867,36 € betragen. Ob davon gesetzliche Abzüge runtergehen, kann ich nicht genau sagen. Steuern wohl nicht, aber vermutlich RV-/AV-Beiträge.