Autor Thema: Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und/oder Datenschutz, Briefgeheimnis!?  (Read 2678 times)

carriegross

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Hallo,

zwei Kolleginnen aus einer Behörde stehen im Verdacht, rechtswidrige Interna an eine Aufsichtsbehörde weitergegeben zu haben.

Diese zwei Kolleginnen haben privat E-Mail-Kontakt inkl. Sprachnachrichten, die nicht heimlich aufgenommen wurden, sondern freiwillig selbst aufgenommen und verschickt.

Da sich der Verdacht des Behördenleiters auf eine Dame konzentriert, leitet diese eine Dame den privaten E-Mail-Verkehr an den Behördenleiter weiter. Aus diesem E-Mail-Verkehr gehen nicht nur Indizien, sondern eindeutige Belege hervor, dass die andere Kollegin diese Interna weitergegeben hat.

Der Behördenleiter konfrontiert die andere Dame mit diesem E-Mail-Verkehr. Diese hat allerdings weder materielle noch immaterielle Schäden aufgrund dieser E-Mail erlitten. Sie wurde weder abgemahnt noch gekündigt.

Hat jetzt die Kollegin, die den privaten E-Mail-Verkehr, aus dem konkret der Name der anderen Kollegin hervorgeht, gegen die Persönlichkeitsrechte der anderen Kollegin verstoßen?

Oder welche anderen evtl. Verstöße, z. B. gegen Datenschutzrechte, liegen hier vor?

Hat sogar der Behördenleiter Verstöße begangen?

Danke Euch.

GLG

WasDennNun

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Zum Verständnis:
Zwei Personen A/B tauschen Nachrichten aus. Privat.
Der Inhalt dieser Nachrichten beinhalten Informationen über ein Vorgang.
(In diesem Fall die unerlaubte Weitergabe von Interna an eine übergeordneter Aufsichtsbehörde)
A wird vom Behördenleiter der Weitergabe von diesen Interna beschuldigt.
(Wahrscheinlich weil die Aufsichtsbehörde Nachforschungen betrieben hat?)
A gibt diese Nachrichten an den Behördenleiter C weiter.

Deine Fragen sind:
hat A etwas unrechtmäßiges getan?
hat C etwas unrechtmäßiges getan?


carriegross

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Zum Verständnis:
Zwei Personen A/B tauschen Nachrichten aus. Privat.
Der Inhalt dieser Nachrichten beinhalten Informationen über ein Vorgang.
(In diesem Fall die unerlaubte Weitergabe von Interna an eine übergeordneter Aufsichtsbehörde)
A wird vom Behördenleiter der Weitergabe von diesen Interna beschuldigt.
(Wahrscheinlich weil die Aufsichtsbehörde Nachforschungen betrieben hat?)
A gibt diese Nachrichten an den Behördenleiter C weiter.

Deine Fragen sind:
hat A etwas unrechtmäßiges getan?
hat C etwas unrechtmäßiges getan?

Genau.

yamato

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Ich habe früher mal gelernt, dass das Briefgeheimnis beim Empfänger endet, der rechtmäßige Empfänger einer Nachricht kann diese also weitergeben an wen er will. Ähnliches dürfte auch bei E-Mails gelten.
Solange A hier als Privatperson handelt und der Mailverkehr wird hier ja als privat bezeichnet hat A m.E. rechtens gehandelt.
C handelt m.E. rechtmäßig solange A die Mails von sich aus herausgibt, ein Zwang durch C wäre denke ich nicht rechtmäßig.

clarion

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Hallo, ich habe gelernt, dass Mails eben nicht dem Postgeheimnis unterliegen, sie sind das digitale Pendant einer analogen Postkarte. Insofern ist die Geschichte wohl eher ein menschliches als ein juristisches Problem.

Schmitti

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Welcher Art ist die Aufsichtsbehörde, kann man denen überhaupt "rechtswidrig Interna weitergeben"?
Welche Rolle spielt die/der Fragesteller/in in dieser Geschichte?
Und was genau soll denn schlimmes vertuscht werden?

Spid

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Derlei ist auch nicht geschildert worden. Gem. der Sachverhaltsschilderung besteht der „Verdacht, rechtswidrige Interna an eine Aufsichtsbehörde weitergegeben zu haben.“

was_guckst_du

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...rechtswidriges Handeln einer Behörde ist "publik" zu machen...am Besten gegenüber der Aufsichtsbehörde oder der Staatsanwaltschaft...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen