Autor Thema: Einladungspflicht von externen schwerhebinderten Bewerbern bei gestuften Auswahl  (Read 1873 times)

Bosshammer

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Hallo,

was sagt ihr bitte zu

https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26874

Das bedeutet doch, dass auch externe schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, obwohl eine auch extern ausgeschriebene Stelle intern besetzt wurde, oder?!

Danke.

Gruß

Max

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Wird bei uns immer so gehandhabt.

Bosshammer

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Wird bei uns immer so gehandhabt.

Dass auch alle Externen eingeladen werden?

Aus welche Rechtsquelle geht das hervor? Die Kommentierungen, die dort erwähnt sind, finde ich nicht.

Jacky

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@Bosshammer

Schreib doch in dem anderen Forum und frag direkt den dortigen Beitragsschreiber. Der scheint ja tatsächlich Ahnung zu haben.

Nachdem, was ich dort und im www gelesen habe, ist eine Behörde, die sich bei einem gestuften Auswahlverfahren darauf beruft, bei der Einstellung eines Internen nicht verpflichtet ist, Externe einzuladen, die man aber einladen müsste, ziemlich schief gewickelt.

Aber hier wirst Du wohl niemanden finden, so ist mein subjektives Gefühl, der Dir da weiterhelfen kann und wird.