Hallo,
zwei Kolleginnen aus einer Behörde stehen im Verdacht, rechtswidrige Interna an eine Aufsichtsbehörde weitergegeben zu haben.
Diese zwei Kolleginnen haben privat E-Mail-Kontakt inkl. Sprachnachrichten, die nicht heimlich aufgenommen wurden, sondern freiwillig selbst aufgenommen und verschickt.
Da sich der Verdacht des Behördenleiters auf eine Dame konzentriert, leitet diese eine Dame den privaten E-Mail-Verkehr an den Behördenleiter weiter. Aus diesem E-Mail-Verkehr gehen nicht nur Indizien, sondern eindeutige Belege hervor, dass die andere Kollegin diese Interna weitergegeben hat.
Der Behördenleiter konfrontiert die andere Dame mit diesem E-Mail-Verkehr. Diese hat allerdings weder materielle noch immaterielle Schäden aufgrund dieser E-Mail erlitten. Sie wurde weder abgemahnt noch gekündigt.
Hat jetzt die Kollegin, die den privaten E-Mail-Verkehr, aus dem konkret der Name der anderen Kollegin hervorgeht, gegen die Persönlichkeitsrechte der anderen Kollegin verstoßen?
Oder welche anderen evtl. Verstöße, z. B. gegen Datenschutzrechte, liegen hier vor?
Hat sogar der Behördenleiter Verstöße begangen?
Danke Euch.
GLG