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Voraussetzungen Entgeltgruppenzulage zugestehen

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Bäumle:
Hallo Forumsteilnehmer.

In Anlage F zum TV-L sind Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II Entgeltordnung definiert. Stehen mir diese, aufgrund der Änderung des Tarifvertrages zu? Oder sind für das Bewilligen der Zulagen Voraussetzungen zu erfüllen?

Ich stelle mir diese Frage schon seit einem viertel Jahr, allerdings hat sich auf meiner Bezügemitteilung nichts geändert und da wollte ich euren fachkundigen Rat einholen, ob man etwas unternehmen muss, um diese nicht unbeachtliche Zulage (zw. 60,61€ und 164,11€ abh. von EG) ausgezahlt zu bekommen.
Was war eigentlich der Hintergrund bei den Tarifverhandlungen, denn Techniker erhalten 10€ und Ingenieure 23€ Zulage nach Anlage A TV-L?

Freundliche Grüße in dieser gegenwärtigen Zeit
Bäumle

Spid:
Entgeltgruppenzulagen werden nicht bewilligt, sie stehen dann zu, wenn die EGO das bestimmt.

Bäumle:
Ja, das stimmt. Allerdings würde ich gerne nachlesen, welche Voaussetzungen erfüllt sein sollen.

Bekommt hier jemand diese Zulage und weiß warum?

Spid:
Was soll es da nachzulesen geben? Wenn in der EGO steht, daß die Beschäftigten, deren auszuübende Tätigkeit das entsprechende Merkmal erfüllt, eine Entgeltgruppenzulage nach Nr. sowieso erhalten, steht die Entgeltgruppenzulage zu, sofern nicht Anspruch auf eine Besitzstandszulage nach §9 TVÜ-L besteht. Sonst nicht.

Isie:
@Bäumle:
Du musst in der Entgeltordnung nachschauen. Bei den für dich zutreffenden Tätigkeitsmerkmalen steht, ob du eine Entgeltgruppenzulage bekommst.

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