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Voraussetzungen Entgeltgruppenzulage zugestehen

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Fireball84:

--- Zitat von: Bastel am 15.04.2020 14:06 ---Für Ingenieure gibt es auch eine Entgeltgruppenzulage. Dürfte bei ca. 50€ liegen.

--- End quote ---
Wenn überhaupt, dann lediglich die Techniker-Zulage (ja die gilt nicht nur für Techniker, sondern auch für Ingenieure) in Höhe von 23,01 €. Die kennt zwar kaum mehr einer, weil aus einem alten Tarifvertrag, aber der gilt noch. Sofern also die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte man sich diese einfordern. Ich habe Sie einmal automatisch bekommen und sie beim zweiten AG angefragt und bekommen. So gibt's ein paar Eiskugeln mehr im Monat ...  :D

Spid:
Die Technikerzulage war nie für Techniker, sondern immer nur für Ingenieure - und sie war, denn seit dem 01.01.19 gibt es sie nicht mehr, siehe §1 Nrn. 1, 8 lit. a) des Änderungstarifvertrags Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 2. März 2019.

Bäumle:
Dann melde ich mich auch wieder zu Wort:
Ja, die Techniker-Zulage von 23,01€ bekomme ich bereits und übrigens hat sich dieser Zahlenwert seit mind. Januar 2019 nicht verändert.


--- Zitat ---§ 1
Änderung des TVÜ-Länder zum 1. Januar 2019
 
Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur
Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert
durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 7. November 2017, wird wie folgt geändert:
1. Satz 1 der Protokollerklärung zu § 5 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„1Vorhandene Beschäftigte erhalten unter den bisherigen Voraussetzungen bis
zum 31. Dezember 2018 ihre Techniker- und Meisterzulagen bzw. bis zum
31. Dezember 2020 ihre Programmiererzulage als persönliche Besitzstandszu-
lage.“

 
2. Die Protokollerklärung zu § 9 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Protokollerklärung zu § 9 Absatz 4 Satz 2:
Die Besitzstandszulage erhöht sich ab 1. Januar 2019 um 3,2 v.H., ab
1. Januar 2020 um 3,2 v.H. und ab 1. Januar 2021 um 1,4 v.H.“
 
--- End quote ---
aus Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L
und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 2. März 2019

Heißt das, dass mir 23,01€ * 1,064 = 24,48€ zusteht?
Oder erfülle ich, weil ich Fallgruppe 1 bin, doch die Voraussetzungen für Anlage F?

Eine sehr interessante Diskussion ;-)

Spid:
Es gibt keine Technikerzulage mehr, §9 TVÜ-L hat mit der Technikerzulage nichts zu tun, der regelt die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage. Diese gab es auch nur für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit und nicht für Techniker mit entsprechender Tätigkeit. Weder für Techniker noch für Ingenieure steht eine Entgeltgruppenzulage zu.

Bäumle:
Okay, Spid, dann werde ich warten  bis mein AG sich rückwirkend ein halbes Jahr geirrt hat.
Gleiches Recht für alle TV-Ler.

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