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[NI] E-Mobilität - Kostenlos Strom laden für Mitarbeiter

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DeGr:
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte und Beschäfigte) einer Kommunalverwaltung in Niedersachsen ihr Elektrofahrzeug kostenfrei bei den behördeneigenen Ladesäulen aufladen können oder alternativ eine Abrechnung zu einer niedrigen Pauschale erfolgt? Was für rechtliche Grundlagen sind zu beachten?

Vielen Dank vorab.

yamato:
M.E. wäre das als geldwerter Vorteil zu versteuern, im Gegensatz zum Handyaufladen kommen bei einem E-Auto ja ordentliche Summen zusammen. Lohnen dürfte es sich natürlich immer noch für die Mitarbeiter.
Der Rechnungshof dürfte dem nicht allzu positiv gegenüber stehen.

Pepper2012:
Das war bis 2016 so. Ab 2017 gilt § 3 Nr. 46 EStG.

DeGr:
Steuerrechtlich ist es kein geldwerter Vorteil, wie Pepper2012 auch schon geschrieben hat. Mir geht es eher um die rechtliche Möglichkeit, einen solchen "Bonus" überhaupt zu gewähren. Es ist ja eine Leistung, die über die normale Entgeltzahlung hinausgeht.

2strong:
Wenn dafür ein Haushaltsansatz zur Verfügung steht, spricht nichts dagegen. Der Gesichtspunkt des Geldwertes ist ja nicht der Einzige, unter dem man eine solche Leistung sehen kann. Solche Angebote sind im Übrigen nicht (mehr) die große Ausnahme.

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