Autor Thema: [NI] E-Mobilität - Kostenlos Strom laden für Mitarbeiter  (Read 4352 times)

DeGr

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte und Beschäfigte) einer Kommunalverwaltung in Niedersachsen ihr Elektrofahrzeug kostenfrei bei den behördeneigenen Ladesäulen aufladen können oder alternativ eine Abrechnung zu einer niedrigen Pauschale erfolgt? Was für rechtliche Grundlagen sind zu beachten?

Vielen Dank vorab.

yamato

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M.E. wäre das als geldwerter Vorteil zu versteuern, im Gegensatz zum Handyaufladen kommen bei einem E-Auto ja ordentliche Summen zusammen. Lohnen dürfte es sich natürlich immer noch für die Mitarbeiter.
Der Rechnungshof dürfte dem nicht allzu positiv gegenüber stehen.

Pepper2012

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Das war bis 2016 so. Ab 2017 gilt § 3 Nr. 46 EStG.

DeGr

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Steuerrechtlich ist es kein geldwerter Vorteil, wie Pepper2012 auch schon geschrieben hat. Mir geht es eher um die rechtliche Möglichkeit, einen solchen "Bonus" überhaupt zu gewähren. Es ist ja eine Leistung, die über die normale Entgeltzahlung hinausgeht.

2strong

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Wenn dafür ein Haushaltsansatz zur Verfügung steht, spricht nichts dagegen. Der Gesichtspunkt des Geldwertes ist ja nicht der Einzige, unter dem man eine solche Leistung sehen kann. Solche Angebote sind im Übrigen nicht (mehr) die große Ausnahme.

was_guckst_du

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...angesichts des Umstandes , dass der Beitrag hier unter "Beamte der Länder und Kommunen" läuft, sei der Hinweis erlaubt, dass dies bei Beamten problematisch sein dürfte, da die Zulagen gesetzlich abschließend geregelt sein sollten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

2strong

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Ich erkenne darin auch keine Zulage sondern eine Klimaschutzmaßnahme ;-)
Ganz unkritisch ist die Gewährung tatsächlich nicht, andererseits wären mit dem gleichen Argument auch kostenfreie Parkmöglichkeiten, kostenfreie Sportangebote und privat nutzbare IT-Ausstattung zu hinterfragen.

was_guckst_du

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...die wären in der Tat zu hinterfragen...

...bei uns wurde sogar der Zuschuss zum JobTicket für Kommunalbeamte gekippt...
Gruß aus "Tief im Westen"

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2strong

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Bemerkenswert. Ich kenne Bundesbehörden, die haben dieses Jahr ein komplett kostenfreies Jobticket eingeführt. Die Rechtsgrundlage dafür ist mir leider nicht bekannt.

was_guckst_du

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...wenn es die gesetzl. Lage hergibt, kein Problem...in NRW ist das für Kommunalbeamte nicht geregelt...in Hessen gibt es eine solche Regelung
Gruß aus "Tief im Westen"

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Organisator

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Bemerkenswert. Ich kenne Bundesbehörden, die haben dieses Jahr ein komplett kostenfreies Jobticket eingeführt. Die Rechtsgrundlage dafür ist mir leider nicht bekannt.

Da wäre ich Dir für die Info dankbar, welche Behörden das sind. Könnte man sich nämlich ein Beispiel nehmen ;)

2strong

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Ursprünglich ausgegangen ist es m. W. von der Deutschen Bundesbank. Die dortige Zentralabteilung gibt dazu sicherlich auch Auskunft.
Keine rechtlichen, wohl aber finanzielle Bedenken sah in der Sache auch das BMF.

An der Begründung bin ich selbst interessiert.