Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Änderungen Arbeitszeitkonto
(1/1)
Benutzername:
Hallo,
inwieweit dürfen Änderungen im Zeitkonto vorgenommen werden, wenn bspw. eine höhere Sollzeit eingetragen war, als im Arbeitsvertrag stand? Ist es wirklich so, dass dies rückwirkend nur 6 Monate gutgeschrieben wird?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Kaiser80:
Grds. ja, §37 TVÖD.
Ggf. noch §242BGB, gibt die SV-Schilderung aber nicht her
Lars73:
Das hängt auch ein Stück von den Details der Regelung zum Arbeitszeitkonto ab. Gibt es Kappungsregeln etc.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version