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Änderungen Arbeitszeitkonto

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Hallo,

inwieweit dürfen Änderungen im Zeitkonto vorgenommen werden, wenn bspw. eine höhere Sollzeit eingetragen war, als im Arbeitsvertrag stand? Ist es wirklich so, dass dies rückwirkend nur 6 Monate gutgeschrieben wird?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Kaiser80:
Grds. ja, §37 TVÖD.

Ggf. noch §242BGB, gibt die SV-Schilderung aber nicht her

Lars73:
Das hängt auch ein Stück von den Details der Regelung zum Arbeitszeitkonto ab. Gibt es Kappungsregeln etc.

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