Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot (Einstellungszusage) einer Bundesbehörde. Die neue Bundesbehörde würde mich gerne mit dem Ziel der Versetzung abordnen, bei gleichzeitigem Laufbahnwechsel nach §24 BLV.
Nun zu meinem "Problem". Ich befinde mich aktuell schon in einem §24 BLV Verfahren bei einer Bundesbehörde. Bedeutet konkret, dass ich aktuell, in meinem jetzigen Statusamt A9, als Referent eingesetzt werde. Insgesamt muss ich durch das BLV §24 Aufstiegsverfahren 2,5 Jahre Probezeit sowie 0,5 Jahre Bewährungszeit nachweisen, bis ich als A13 ernannt werde.
Frage:Zählen auch die Abordnungszeit zur neuen Behörde sowie die in meiner alten/aktuellen abgeleisteten Zeiten als Probezeit des § 24 BLV Verfahrens? M.E. schon, da ich als Referent eingesetzt werde oder sehe ich das falsch?
Sollte ich noch weitere Punkte beachten oder hat jemand während des Aufstiegsverfahren (BLV §24) Erfahrungen gesammelt, welche für mich hilfreich wären?
Interessant wäre noch zu wissen ob ich im Falle der NICHT-Versetzung während der Abordnung zur neuen Behörde (Die Gegenseite oder ich stellen Fest, dass es nicht passt), wieder auf meine alte Funktion als Referent eingesetzt werden würde, heißt das BLV §24 Verfahren dann fortgesetzt werde könne oder die alte Behörde mich dann aus "Rache" irgendwo hinschiebt...
Ich überlege stark, diesen Schritt zu gehen/ oder zu lassen, da ich Angst habe, dass mir dann bei der neuen Behörde mitgeteilt wird, dass die Zeiten nicht anerkannt werden.
Für Eure Tipps/Ratschläge bin ich Euch Vorab sehr dankbar!
Liebe Grüße
BOS