Da ich in einer vergleichbaren Situation (Aufstieg nach 24 BLV bei einer Bundesbehörde) bin, hänge ich mich hier mal dran. Allerdings habe ich die 2,5 Jahre Probezeit schon rum und befinde mich in den letzten sechs Monaten Bewährungszeit. Habe ich das richtig verstanden, dass nichts dagegen spricht, sich jetzt schon ggfs. auf eine Stelle etwa im Land zu bewerben? Aufgrund der kurzen Restzeit hätte ich da Hemmungen aber es wäre auch schade dafür eine attraktive Stelle sausen zu lassen. Bei einer erfolgreichen Bewerbung würde es ja erstmal zu einer Abordnung kommen, würde mich dann eigentlich noch die alte Behörde zum RR ernennen und könnte man mir irgendwas kaputt machen?