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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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klärung:
Guten Tag,

ich habe im Forum nichts dazu gefunden (es sind aber auch sehr viele Beiträge) und leider erhalte ich unterschiedliche Antworten.

Ich werde bald von einer E9b Stelle zu einer E13 Stelle wechseln. Derzeit bin ich E9b Stufe 4. Welche Stufe erhalte ich dann bei E13?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Die verschiedenen Rechnungswege die mir genannt werden, kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Grüße und dank
Kl.

Spid:
Sofern Du nicht nur derzeit, sondern auch "bald" noch in E9b/4 bist, erfolgt die Höhergruppierung in E13/3.

klärung:
Vielen Dank, so habe ich das auch in der Tabelle gelesen.
Allerdings wurde mir E13 Stufe 2 genannt.
Ich werde das mal klären und auf die Tabelle verweisen. Ich bleibe bis dahin in E9b Stufe 4 bzw. werde ich wohl in S11b übergeleitet. Wie das dann aussieht, k.a.:-D

Danke und Grüße
Kl.

Spid:
Eine Überleitung hätte bereits zum 01.01.20 stattgefunden und war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.

klärung:
Hätte auch zum 01.01.2020 stattgefunden. Allerdings ist dies noch nicht geschehen.
Deshalb weiß ich nicht, welche Bemessensgrundlage ich nehmen soll bzw. genommen werden soll. Bisher wurde mit E9b Stufe 4 gerechnet. Offiziell müsste, sobald die Überleitung rückwirkend stattgefunden hat, mit S11b Stufe 4 gerechnet werden. Was ja doch mehr Geld bedeutet.

Ich bin leider deshalb etwas verwirrt.
Vielen Dank

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