Danke.
Die Sachbearbeitung erzählt mir, dass dieser in diesem Fall keine Anwendung findet.
Frage deine Sb wo im Tarif das geregelt ist.
Weise sie darauf hin, dass die Durchführungshinweise für dich nicht gelten, denn sie wurden nicht tariflich vereinbart.
Stelle sie in Kenntnis, dass du eine Einruppierungsfeststellungsklage machst, sofern dieser offensichtliche Fehler nicht umgehend korrigiert wird.
Wie verstörend. Scheinbar ist das alles sehr unklar. Die müssten das doch wissen.
Oooohh groooossser Irrtum.
Leider ist das gefühlt eher die Ausnahme als die Regel, das dieser Personenkreis Tarifrecht kann.
Wenn eines aus Vereinfachungsgründen mit den Durchführungshinweise steuerbar wäre,
dann dass man immer stufengleich höhergruppiert, denn das wäre ja eine echte Vereinfachung und im Zweifel ein Besserstellung, die tariflich erlaubt wäre.