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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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Jockel:
Dein Arbeitgeber hat die DFH-Regeln richtig angewandt. Eine Höhergruppierung erfolgt dem Grunde nach betragsmäßig. Also in der neuen Entgeltgruppe erhältst du „mindestens“ dasselbe Entgelt. Sofern dabei mehrere Entgeltgruppen „übersprungen“ werden, ist das für jede Entgeltgruppe vorzunehmen. So liegt dein Fall aber nicht. Es gibt keine tariflich 100% korrekte Möglichkeit dazu, wenn du dabei die Entgelttabellen (Anlage G auf B) wechselst. Daher muss zunächst festgestellt werden, ob es überhaupt eine Höhergruppierung ist. Das geschieht durch Vergleich der Entgelte der letzten Stufe. Ist dieses Entgelt in der Zielentgeltgruppe höher als in der Ausgangsentgeltgruppe, ist es eine Höhergruppierung. Mangels „Zwischengruppe“ entfällt eine weitere Prüfung und du wirst direkt der Stufe zugeordnet, in der du mindestens dasselbe Entgelt wie bisher erhältst.

Wenn dir das nicht passt, musst du bis zum BAG klagen, denn Spids Variante führt in vielen Fällen zu „Höhergruppuerungen“ mit weinger Geld, da die S-Tabelle viel höhere Beträge aufruft als die Anlage B.

Spid:
Die „DFH-Regeln“ sind schlicht unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen - und es ist nicht „Spids Variante“, sondern die tariflich vorgesehene, erkennbar daran, daß sie nicht die Nichtanwendung einer tariflichen Norm enthält. Sie führt auch entgegen Deiner Behauptung nicht zu Höhergruppierungen mit weniger Entgelt.

klärung:
So eindeutig scheint dies nicht zu sein, was?
Was sind denn die DFH-Regeln?

Also hat meine Sachbearbeiterin doch recht?
Sie will nochmal prüfen warum ich in die STabelle überführt wurde und ob sie deshalb was machen kann. Mh!?
Ich werde mal den Personalrat anschreiben.

Spid:
Doch, ist es.
„Regeln“, die sich die AG in Durchführungshinweisen selbst gegeben haben.
Nein, da Durchführungshinweise unbeachtlich sind. Maßgeblich für das Arbeitsverhältnis sind Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Wenn der AG aufgrund selbst ausgedachter Regelungen davon abweicht, handelt er rechtswidrig. Du kannst Dir ja auch nicht einfach einen Durchführungshinweis zur Arbeitszeit ausdenken und nur noch 34 Stunden arbeiten.
Die Überleitung in die S-Tabelle erfolgte aufgrund tariflicher Regelungen und steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Sachbearbeiterin könnte auch genüßlich in einen Döner beißen, während sie defäkiert, das hätte dieselbe Relevanz.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 15.04.2020 15:50 ---(S11b/4->E10/4->E11/4->E12/3->E13/3)

--- End quote ---
Wo steht im Tarif niedergeschrieben, dass man von S11b/4 in die E10/4 kommt?

Ich hätte eigentlich mit  S11b  zu 9b gedacht wegen § 52 Nr. 4.

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