Autor Thema: Höhergrupperiung von E9b zu E13  (Read 16273 times)

Jockel

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #45 am: 07.07.2020 19:55 »
§52 Nr. 4 ist nicht einschlägig (offensichtlich, weil in § 17 nicht auf „ Entgeltgruppen der Anlage B Bezug genommen“ wird ) und für die Lösung, wie mit § 17 unzugehen ist, auch nicht erforderlich. Es ist eine Regelungeslücke. Dein AG wir wie oben beschrieben verfahren. Wenn du damit nicht einverstanden sein solltest, musst du klagen. Viel Spaß.

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #46 am: 07.07.2020 20:31 »
Das kann man sicher so vertreten, obwohl diese Lösung die naheliegende ist. Aber das ist unbeachtlich, denn:
Nach dieser Norm entspricht S11b ja bereits E9b, die nächsthöhere Entgeltgruppe ist dann E10. Zum selben Ergebnis kommt man auch, wenn man der TdL-Methode zur Feststellung, ob beim Tabellenwechsel eine Höhergruppierung vorliegt (Endstufenentgeltvergleich), folgte.
Damit läßt sich nämlich nicht nur bestimmen, ob es sich um eine höhere Entgeltgruppe handelt, sondern naheliegenderweise auch, welche dazwischen liegen.

Worin soll die Regelungslücke liegen? Es gibt keine. Es gibt lediglich die rechtswidrige Handlungsanweisung, eine zwingend anzuwendende tarifliche Regelung nicht anzuwenden. Gegen so etwas zu klagen ist dann auch das reine Vergnügen. Würden mehr TB derlei tun, hätten Unverschämtheiten - vom monatelange Vorenthalten von Entgelt bis hin zum planmäßigen tarifwidrigen Verhalten - schnell ein Ende. Ich beneide den TE um diese großartige Gelegenheit.

Jockel

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #47 am: 07.07.2020 21:17 »
Es liegen keine dazwischen. Streng genommen ist es nichtmal eine Höhergruppierung. Der „Tabellenwechsel“ ist etwas gänzlich anderes und müsste eigentlich ein eigenes Rechtsinstitut bekommen. Lustig wird das im Teil IV, da ist das sogar innerhalb eines Abschnitts vorgesehen. Ich teile deine Auffassung, dass das eine interessante Klage würde. Allerdings ist zu vermuten, dass die TVP das beim nächsten Mal lösen. Ich würde das übrigens mittels neuem Arbeitsvertrag regeln, dann ist es keine Höhergruppierung. 😂

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #48 am: 07.07.2020 21:41 »
Selbstverständlich ist es eine Höhergruppierung - oder steht da etwas von „in eine höhere Entgeltgruppe derselben Tabelle“? Nein, da steht „in eine höhere Entgeltgruppe“. Daran ist weder etwas außergewöhnlich noch ist das etwas neues. Die „Lösungen“ der TVP für nicht existierende Probleme machen mir mehr Sorge als die existierende tarifliche Regelung. Die Annahme, ein neuer Arbeitsvertrag würde dazu führen, daß eine Höhergruppierung keine Höhergruppierung mehr sei, ist schlicht falsch.

Jockel

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #49 am: 07.07.2020 22:18 »
Woran machst du denn fest, dass es eine „Höhere“ Entgeltgruppe ist, wenn du von von der S8b Stufe 6 in die EG 9a oder 9b „höhergruppiert“ wirst? mmmhhhh

Arbeitsvertrag. Klar, ist unnötig. Aber sonst werden halt die Aufgaben nicht übertragen. Längerer Arm
und so....

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #50 am: 07.07.2020 22:36 »
Woran machst du denn fest, dass es eine „Höhere“ Entgeltgruppe ist, wenn du von von der S8b Stufe 6 in die EG 9a oder 9b „höhergruppiert“ wirst? mmmhhhh

Na, bestimmt nicht an ihrem Namen - sondern am höheren Entgelt.

Zitat
Arbeitsvertrag. Klar, ist unnötig. Aber sonst werden halt die Aufgaben nicht übertragen. Längerer Arm
und so....

Auch dieses zusammenhanglose Geblubber ändert nichts daran, daß ein neuer Arbeitsvertrag nicht dazu führt, daß eine Höhergruppierung keine Höhergruppierung mehr ist. Die Arbeitsvertragsparteien können neue Arbeitsverträge miteinander schließen so schnell und so oft sie einander ihr gegenseitiges Einverständnis erklären können, der Bestand des Arbeitsverhältnisses wird dadurch nicht berührt, lediglich der Inhalt ändert sich ggfs.

Jockel

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #51 am: 07.07.2020 22:42 »
Mach doch mal: S8b Stufe 6 nach EG 9b. Such die Werte raus und schreib ne Lösung hier rein. 😂

Vergiss das mit dem Arbeitsvertrag. Ist irrelevant hier.

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #52 am: 07.07.2020 22:48 »
Mach doch mal: S8b Stufe 6 nach EG 9b. Such die Werte raus und schreib ne Lösung hier rein. 😂

Es handelt sich schlicht nicht um eine Höhergruppierung. Und?

Zitat
Vergiss das mit dem Arbeitsvertrag. Ist irrelevant hier.

Du hast die unhaltbare Behauptung dazu aufgestellt.

Jockel

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #53 am: 07.07.2020 22:53 »
Hä? was sagt denn die Tabelle in §52 ??

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #54 am: 07.07.2020 22:55 »
Mach doch mal: S8b Stufe 6 nach EG 9b. Such die Werte raus und schreib ne Lösung hier rein. 😂

Es handelt sich schlicht nicht um eine Höhergruppierung. Und?

Zitat

Hä? was sagt denn die Tabelle in §52 ??

Wie meinen?

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #55 am: 07.07.2020 22:57 »
Hä? was sagt denn die Tabelle in §52 ??

Die, die nicht einschlägig ist?

klärung

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #56 am: 09.07.2020 10:22 »
Danke.
Also ist es so doch rechtens?
Ich kann nicht folgen. Ich habe ja lediglich einen Änderungsvertrag aus dem hervorgeht, dass ich in die höher Entgeltgruppe komme.
Bis vor Kurzem war ich ja auch noch in derselben Entgelttabelle. Ätzend.

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #57 am: 09.07.2020 10:43 »
Nein.

Jockel

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #58 am: 09.07.2020 17:09 »
13/2 ist korrekt, wenn S11b/4 der Ausgang ist. So wird das passieren. Ohne „Zwischenstufen“. Das ist die Rechtsmeinung deines Arbeitgebers (und des Dachverbandes der Arbeitgeber) für dieses „Problem“. Wenn du nach „ist das korrekt“ fragst: aus meiner Sicht ja.

Spid

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #59 am: 09.07.2020 17:12 »
Die Rechtsmeinung des AG und der TdL ist jedoch tariflich unbeachtlich und beruht auf der Nichtanwendung zwingend anzuwendenden Tarifrechts. Inwiefern kann die Nichtanwendung zwingen anzuwendenden Tarifrechts korrekt sein?