Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergrupperiung von E9b zu E13
Jockel:
§52 Nr. 4 ist nicht einschlägig (offensichtlich, weil in § 17 nicht auf „ Entgeltgruppen der Anlage B Bezug genommen“ wird ) und für die Lösung, wie mit § 17 unzugehen ist, auch nicht erforderlich. Es ist eine Regelungeslücke. Dein AG wir wie oben beschrieben verfahren. Wenn du damit nicht einverstanden sein solltest, musst du klagen. Viel Spaß.
Spid:
Das kann man sicher so vertreten, obwohl diese Lösung die naheliegende ist. Aber das ist unbeachtlich, denn:
--- Zitat von: Spid am 04.07.2020 12:39 ---Nach dieser Norm entspricht S11b ja bereits E9b, die nächsthöhere Entgeltgruppe ist dann E10. Zum selben Ergebnis kommt man auch, wenn man der TdL-Methode zur Feststellung, ob beim Tabellenwechsel eine Höhergruppierung vorliegt (Endstufenentgeltvergleich), folgte.
--- End quote ---
Damit läßt sich nämlich nicht nur bestimmen, ob es sich um eine höhere Entgeltgruppe handelt, sondern naheliegenderweise auch, welche dazwischen liegen.
Worin soll die Regelungslücke liegen? Es gibt keine. Es gibt lediglich die rechtswidrige Handlungsanweisung, eine zwingend anzuwendende tarifliche Regelung nicht anzuwenden. Gegen so etwas zu klagen ist dann auch das reine Vergnügen. Würden mehr TB derlei tun, hätten Unverschämtheiten - vom monatelange Vorenthalten von Entgelt bis hin zum planmäßigen tarifwidrigen Verhalten - schnell ein Ende. Ich beneide den TE um diese großartige Gelegenheit.
Jockel:
Es liegen keine dazwischen. Streng genommen ist es nichtmal eine Höhergruppierung. Der „Tabellenwechsel“ ist etwas gänzlich anderes und müsste eigentlich ein eigenes Rechtsinstitut bekommen. Lustig wird das im Teil IV, da ist das sogar innerhalb eines Abschnitts vorgesehen. Ich teile deine Auffassung, dass das eine interessante Klage würde. Allerdings ist zu vermuten, dass die TVP das beim nächsten Mal lösen. Ich würde das übrigens mittels neuem Arbeitsvertrag regeln, dann ist es keine Höhergruppierung. 😂
Spid:
Selbstverständlich ist es eine Höhergruppierung - oder steht da etwas von „in eine höhere Entgeltgruppe derselben Tabelle“? Nein, da steht „in eine höhere Entgeltgruppe“. Daran ist weder etwas außergewöhnlich noch ist das etwas neues. Die „Lösungen“ der TVP für nicht existierende Probleme machen mir mehr Sorge als die existierende tarifliche Regelung. Die Annahme, ein neuer Arbeitsvertrag würde dazu führen, daß eine Höhergruppierung keine Höhergruppierung mehr sei, ist schlicht falsch.
Jockel:
Woran machst du denn fest, dass es eine „Höhere“ Entgeltgruppe ist, wenn du von von der S8b Stufe 6 in die EG 9a oder 9b „höhergruppiert“ wirst? mmmhhhh
Arbeitsvertrag. Klar, ist unnötig. Aber sonst werden halt die Aufgaben nicht übertragen. Längerer Arm
und so....
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