Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergrupperiung von E9b zu E13

<< < (18/19) > >>

Spid:
Nein, dem ist nicht so. Und immer daran denken: der einzige Anreiz für eine Kandidatur für den PR ist ein erweiterter Kündigungsschutz - und den brauchen sicher nicht die Besten der Besten! Wie in jeder zivilrechtlichen Angelegenheit bedarf es bei widerstreitenden Meinungen entweder einer gerichtlichen Klärung oder einer Seite, die feige den Schwanz einzieht. Da Du Dir nicht den Nick „Kleiner Duckmäuser“ gegeben hast, wäre also eine gerichtliche Klärung vorzuziehen.

klärung:
Der Referent vom Personalamt kommt auch eher zu E13/3 und ist sich sicher.
Aber der Personalrat hat dies doch extra mit einer Juristin überprüft.
Zudem kann ich doch nicht gegen meinen Arbeitgeber klagen. Ach, ich weiß nicht. Bin hin - und hergerissen.

klärung:
Hier ein Teil der Begründung vom PR:

Ein Abstellen bzw Rückblick auf die bisherige EG 9b, aus der zugeordnet wurde in die EG S 11b in Teil II Abschnitt 20.4, ist nicht statthaft – schließlich ist schon fraglich, welcher Stufenbetrag in der fiktiven EG 9b anzunehmen wäre. Also erfolgt auch keine fiktive Stufenzuordnung in die dazwischenliegenden EG 10, 11 und 12. Vielmehr wird stumpf betragsmäßig höhergruppiert, hier mit Garantiebetragsüberprüfung bemessen an 180 Euro:

EG S 11b Stufe 4 mit 4.090,22 Euro ergibt in EG 13 Stufe 2 mit 4.329,43 Euro, also plus 239,21 Euro ( Vollzeit und Beträge 2020 ).

Spid:
Was glaubst Du, warum es ArbG gibt? Weil man nicht gegen seinen AG klagt?

marco.berlin:
Man kann Spid nur zustimmen und dir raten, sich ggf. mal außerhalb Dienststelle und PR beraten zu lassen. Die Auffassungen von Personalstellen und Mitbestimmungsgremien haben häufig leider nichts mit der rechtlichen Wirklichkeit zu tun. Selbst wenn man dann einschlägige Rechtsprechung aufzeigt, gibt es kein einlenken. Da hilft nur klagen. Falls du dir das aber leisten willst, musst du eben 2 Jahre bis zur nächsten Stufe warten.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version