Autor Thema: Höhergrupperiung von E9b zu E13  (Read 15645 times)

WasDennNun

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #90 am: 15.07.2020 07:05 »
Und immer daran denken: der einzige Anreiz für eine Kandidatur für den PR ist ein erweiterter Kündigungsschutz.
Das ist aber nur deine individuelle Meinung.

WasDennNun

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Antw:Höhergrupperiung von E9b zu E13
« Antwort #91 am: 15.07.2020 07:09 »
Der Referent vom Personalamt kommt auch eher zu E13/3 und ist sich sicher.
Na dann sollte sich der AG doch einfach an den halten.
Zitat
Aber der Personalrat hat dies doch extra mit einer Juristin überprüft.
Was aber? Juristen sind auch nur Menschen mit einer Rechtsmeinung.
Und sicher das es eine Juristin war die sich in der Sache auskennt, oder evtl. dann doch eine gute bekannte des Personalrates, die mal eine schnellen Euro gemacht hat.
Zitat
Zudem kann ich doch nicht gegen meinen Arbeitgeber klagen. Ach, ich weiß nicht. Bin hin - und hergerissen.
Natürlich kannst du, dein AG wird dir das auch nicht übel nehmen, was hast du zu verlieren?