Höhergrupperiung von E9b zu E13

Begonnen von klärung, 15.04.2020 15:03

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klärung

Guten Tag,

ich habe im Forum nichts dazu gefunden (es sind aber auch sehr viele Beiträge) und leider erhalte ich unterschiedliche Antworten.

Ich werde bald von einer E9b Stelle zu einer E13 Stelle wechseln. Derzeit bin ich E9b Stufe 4. Welche Stufe erhalte ich dann bei E13?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Die verschiedenen Rechnungswege die mir genannt werden, kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Grüße und dank
Kl.

Spid

Sofern Du nicht nur derzeit, sondern auch "bald" noch in E9b/4 bist, erfolgt die Höhergruppierung in E13/3.

klärung

Vielen Dank, so habe ich das auch in der Tabelle gelesen.
Allerdings wurde mir E13 Stufe 2 genannt.
Ich werde das mal klären und auf die Tabelle verweisen. Ich bleibe bis dahin in E9b Stufe 4 bzw. werde ich wohl in S11b übergeleitet. Wie das dann aussieht, k.a.:-D

Danke und Grüße
Kl.

Spid

Eine Überleitung hätte bereits zum 01.01.20 stattgefunden und war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.

klärung

Hätte auch zum 01.01.2020 stattgefunden. Allerdings ist dies noch nicht geschehen.
Deshalb weiß ich nicht, welche Bemessensgrundlage ich nehmen soll bzw. genommen werden soll. Bisher wurde mit E9b Stufe 4 gerechnet. Offiziell müsste, sobald die Überleitung rückwirkend stattgefunden hat, mit S11b Stufe 4 gerechnet werden. Was ja doch mehr Geld bedeutet.

Ich bin leider deshalb etwas verwirrt.
Vielen Dank

WasDennNun

Das wäre der "HG Pfad" falls da jemand nachfragt
9bs4 ->10S3->11S3->12S3->13S3

klärung

WasDennNun und Spid, vielen Dank.
Das hilft mir sehr. Ich hoffe, dass die das so akzeptieren werden.

sr4711

Du hoffst für den Arbeitgeber, nehme ich an?

klärung


Spid

Selbstverständlich ist das bereits geschehen, da die tariflichen Regelungen eine unmittelbare Wirkung haben. Dein unfähiger AG, der zudem säumiger Schuldner ist, hatte die Regelungen genau zum 01.01.20 umzusetzen. Eine Überleitung aus E9b kann auch in S12 führen, das kommt auf die Fallgruppe der E9b an.

Gehen wir - aufgrund Deiner Angaben - von S11b/4 aus, ergibt das ebenso E13/3 (S11b/4->E10/4->E11/4->E12/3->E13/3) wie eine Höhergruppierung aus E9b/4 (E9b/4->E10/3->E11/3->E12/3->E13/3). Bei einer Überleitung in S12 wäre das Höhergruppierungsergebnis dasselbe wie bei S11b.

sr4711

Zitat von: klärung in 15.04.2020 15:48
@sr4711 wie bitte?

Dein vorheriger Post klang mir ziemlich unterwürfig. Du könntest deinen AG auch direkt verklagen, alles andere ist nur Nettigkeit deinerseits.

klärung

Achso.
Noch ist ja nichts fest, da ich erst bald versetzt werde.
Klären das Morgen. Sollte ja dann E13/3 werden.
Danke euch Allen.

WasDennNun

Wäre ja nicht die erste Personalabteilung, die Schwierigkeiten damit hat die HG korrekt durchzuführen.

sr4711

Zitat von: klärung in 15.04.2020 16:56
Achso.
Noch ist ja nichts fest, da ich erst bald versetzt werde.
Klären das Morgen. Sollte ja dann E13/3 werden.
Danke euch Allen.

Erhältst du durch die Überleitung nach S, die dein AG dir seit Januar schuldet, nicht mehr Geld?

klärung

Jap, bekomme rückwirkend fast 200 Euro brutto mehr.
Dies wird derzeit bearbeitet und wird noch vor meiner Versetzung veranlasst.