Autor Thema: Kinderbetreuung  (Read 14147 times)

tiger

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Kinderbetreuung
« am: 15.04.2020 18:39 »
Wie ist bei euch die Kinderbetreuung geregelt? Was ist, wenn die Kitas oder Grundschulen die nächsten 2/3 Monate zu haben (müssen), oder sogar bis Ende der Sommerferien? Kommt mir bitte nicht mit Überstunden oder Urlaub nehmen. Soviel Tage hat man gar nicht, und einen Teil vom Urlaub braucht man zur Sicherheit, falls in Laufe des Jahres dringende Termine wahrgenommen werden müssten. Wir haben gerade mal Mitte April. Das macht doch kein AG mit - vor allem nicht in der privaten Wirtschaft.


Kaiser80

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #1 am: 15.04.2020 20:47 »
Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #2 am: 15.04.2020 20:53 »
Wobei es keinen Rechtsanspruch gegen den AG gibt, daß dieser sich überhaupt der privaten Probleme der AN annimmt. Es handelt sich jedenfalls um ein großzügiges Entgegenkommen.

tiger

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #3 am: 15.04.2020 21:04 »
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #4 am: 15.04.2020 21:23 »
Ü-Std-Abbau,Homeoffice, Freistellung. In der Reihenfolge wird's sich's einpendeln
Flexibilisierung der Arbeitszeiten, dh. da wo 2 Menschen für ein Kind sich verantwortlich zeigen, ist es (mehr oder weniger) möglich ohne Kita/Grundschule die Kinderbetreuung zu organisieren. Da muss man dann halt im "Schichtbetrieb" arbeiten.
Problematisch wird es wo jemand als Alleinerziehender daher kommt, ohne soziale Infrastruktur ist.
Bei uns in der Nachbarschaft wird wechselseitig auf die Kinder aufgepasst.
Alternativ: Nachtarbeit, wenn Kind im Bett, als Homeoffice (das wird dann auch noch kommen, ging zu Großmudderns Zeiten auch)
Oder eine Notversorgung für diese Fälle, oder diese Menschen müssen solange sich die Betreuungszeit er"schleichen" bis sie gefeuert werden.

um auf Tigers Frage zu antworten: Uns Arbeitgeber regelt nichts bzgl. der Kinderbetreuung, hat er noch nie wird er auch nicht.
Er ist nur flexibel um den MA Lösungen anzubieten:
Teilzeit
Partnerschichtbetrieb
Homeoffice
Arbeitszeit ist von nicht mehr von 6-19
Funktionszeit aufgeweicht
(noch) große Toleranz was die Erreichbarkeit angeht
stundenweise Freistellungen, dort wo er als AG versagt bzgl. Homeoffice (sprich Technik noch nicht da...)

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #5 am: 15.04.2020 21:29 »
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?

Was Dir alles egal ist, ist unbeachtlich. Ohne Rechtsanspruch kein - Überraschung! - Anspruch. Den AG müssen Deine persönlichen Probleme nicht interessieren. Allenfalls besteht ein Leistungsverweigerungsrecht nach §275 Abs. 3 BGB. Dann entfällt aber auch der Entgeltanspruch.

Einen Kita-Platz hat Dein Kind doch wohl - sonst wäre Dein von nur leidlicher Affektkontrolle geprägter Auftritt ein anderer.

Pseudonym

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #6 am: 15.04.2020 21:37 »
Als selbst Betroffener: ich finde die Leistung der Arbeitgeber derzeit auch recht bis sehr kulant. In der Tat ist es nicht das Problem des AGs, wenn seine AN der Kinder wegen nicht zum Dienst erscheinen können.

Viele werden bei vollem Gehalt freigestellt, dürfen Heimarbeit erbringen oder sind sonst wie flexibilisiert worden. Wenn ein Entgeltverzicht zu existenziellen Problemen führt, könntest Du die 10 Tage - Kinderkrank vom Kinderarzt in Anspruch nehmen. Du selbst wirst derzeit wegen eines Schnupfens telefonisch für zwei Wochen vom Arzt krankgeschrieben.

In Ordnung ist das selbstverständlich nicht. Aber bevor die eigene Existenz den Bach hinunter geht, wie bei vielen alleinerziehenden Müttern z.B., würde ich das als Notsituation wohl anerkennen.


Kryne

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #7 am: 15.04.2020 23:07 »


Viele werden bei vollem Gehalt freigestellt, dürfen Heimarbeit erbringen oder sind sonst wie flexibilisiert worden. Wenn ein Entgeltverzicht zu existenziellen Problemen führt, könntest Du die 10 Tage - Kinderkrank vom Kinderarzt in Anspruch nehmen. Du selbst wirst derzeit wegen eines Schnupfens telefonisch für zwei Wochen vom Arzt krankgeschrieben.




Also das Jemand bei vollem Gehalt freigestellt wird um seine Kinder zu betreuen ist für mich als kinderloser eine riesen Sauerei und würde es das bei uns geben wäre ich auf 180. Nur weil jemand die Betreuung nicht geregelt bekommt, sollen die anderen Kollegen jetzt die Arbeit mitmachen oder was ?

Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.

Ganz ehrlich... über sowas sollte bzw. muss man sich Gedanken BEVOR man Kinder in die Welt setzt. Wenn man einen Lebensstandard hat, der 100% Gehalt jeden Monat ohne Rücklagenbildung erfordert, dann darf man kein Kind bekommen. Es kann immer dazu kommen, dass die Kita mal für ein paar Wochen oder gar Monate zu macht und für so einen Fall muss man sich eben was überlegen. Das kann man jetzt mögen oder nicht.

Am besten kann man Heute halt Kinder bekommen, wenn man auf Kosten des Staates lebt und einfach garnicht arbeitet. Dann hat man auch keine Probleme und bekommt immer alles finanziert.

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #8 am: 16.04.2020 00:02 »
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #9 am: 16.04.2020 00:22 »
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.

Wasserkopp

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #10 am: 16.04.2020 05:23 »
Ich sehe es auch so,  dass Kinderbetreuung ein privates Problem ist.

Aktuell sind viele öffentliche Arbeitgeber sehr kulant, aber am Ende ist doch die Frage: Warum wollen wir, dass die Arbeitgeber unser Privatleben geregelt bekommen.

Daher haben meine Frau und ich unser Leben so kalkuliert, dass ein Einkommen reicht und wenn es passt, dass der andere arbeitet und wenn nicht, dann nicht (so wie aktuell).

gerzeb

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #11 am: 16.04.2020 06:48 »
Bei uns ist es so geregelt, dass (wo möglich)Homeoffice angeboten wird, zusätzlich kann man sich für 10 Arbeitsage bezahlt freistellen lassen zwecks Kinderbetreuung. Ebenso wurden die Kernarbeitszeiten komplett aufgehoben.



Ganz ehrlich... über sowas sollte bzw. muss man sich Gedanken BEVOR man Kinder in die Welt setzt. Wenn man einen Lebensstandard hat, der 100% Gehalt jeden Monat ohne Rücklagenbildung erfordert, dann darf man kein Kind bekommen. Es kann immer dazu kommen, dass die Kita mal für ein paar Wochen oder gar Monate zu macht und für so einen Fall muss man sich eben was überlegen. Das kann man jetzt mögen oder nicht.


Da bin ich, als Betroffener von 2 Kindern, vollkommen bei dir! Man muss sich im Vorfeld Gedanken machen und jedes erdenkliche Szenario durchspielen. Wenn man das nicht macht könnte es zu Problemen führen, so wie es nun viele haben. Natürlich spielt der AG in so einer Situation auch eine Rolle, wie kulant dieser die vorhandenen Regelungen aufweicht, wie z.B. die Aufhebung der Kernarbeitszeit o. ä. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nach Geburt von Kindern sowieso nur mit einem Gehalt den Lebensstandard planen sollte. So haben es meine Frau und ich jedenfalls gemacht.

Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?

Wie gesagt bin ich als Vater von 2 Kita Kindern selber betroffen, dennoch finde ich es richtig das die Kitas geschlossen bleiben! Was bringt es, wenn sich die Kinder dann potenziell gegenseitig und dadurch auch das Umfeld anstecken? Sorry, aber sowas ist für mich vollkommen unverständlich... Als Eltern sollte man doch zusehen, wie man sein Kind bestmöglichst beschützen kann?!


Kat

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« Antwort #12 am: 16.04.2020 07:00 »
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #13 am: 16.04.2020 07:03 »
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.
Nein, muss man nicht. Oder macht man plötzlich 18h pro Tag? Oder arbeitet plötzlich doppelt so schnell?

Kaiser80

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #14 am: 16.04.2020 07:04 »
Wobei es keinen Rechtsanspruch gegen den AG gibt, daß dieser sich überhaupt der privaten Probleme der AN annimmt. Es handelt sich jedenfalls um ein großzügiges Entgegenkommen.
Völlig klar. Ü-Std oder gar Gleitzeitabbau bei bestehenden Dienstvereinbarungen oder Verzicht auf AU Bescheinigung sind ja auch ein Entgegenkommen des AN. Es ist aus AN, auch ohne betreuungspflichtige Kinder, und AG Sicht halt 'ne außergewöhnliche Situation die individueller Lösungen vor Ort bedarf.

Edit: Insofern begrüße ich, wie bereits erwähnt, den VKA Beschluss vom 16.03. und die Umsetzung seitens des KAV NW (-> übertarifliche Lösung zu §29 Abs.3 TVÖD).
« Last Edit: 16.04.2020 07:16 von Kaiser80 »