Autor Thema: Kinderbetreuung  (Read 13975 times)

Kaiser80

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #15 am: 16.04.2020 07:10 »

Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.

Dieser Betrug findet, wie ich bereits in einem andern Thread erwähnt, leider beidseitig statt. Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen, möglichkeiten zur Abstandswahrung(Großraumbüros, möglichkeiten mobiles Arbeiten), Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften einzuhalten. Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt.   

Schmitti

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #16 am: 16.04.2020 09:12 »
Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen...
Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt
Hat mein AG auch gemacht, aus einem bestimmten Grund: Wie definiert sich denn überhaupt die Zugehörigkeit zur Risikogruppe?
Für die einen ist es ab 50, für andere ab 60, für manche "mit Vorerkrankung", für andere "mit Vorerkrankungen", die Bausteine wild zusammengewürfelt, und am Ende weiß der Mitarbeiter selber nicht mehr, ob er zu irgendeiner Risikogruppe gehört oder nicht.
Hat allerdings auch nicht in allen Fällen was genutzt, denn auch nicht alle Docs sehen sich imstande, einen Risikogruppenfall zu bescheinigen.  ::)

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #17 am: 16.04.2020 09:17 »
Woraus leitet sich ab, daß der AG irgendwelche diffusen „Risikogruppen“ anders behandeln müsse? Aus der Fürsorgepflicht jedenfalls nicht, da das Infektionsrisiko zum normalen Lebensrisiko gehört.

Schmitti

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #18 am: 16.04.2020 09:22 »
Aus gar nix natürlich. D.h. nur aus dem politischen Willen, hinterher sagen zu können, man habe alles gemacht, um das Personal zu schützen. Nix rechtlich belastbares.
Wie so manches, was die öffentliche Hand rund um COVID-19 so treibt.

Kaiser80

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #19 am: 16.04.2020 09:35 »
Aus gar nix natürlich. D.h. nur aus dem politischen Willen, hinterher sagen zu können, man habe alles gemacht, um das Personal zu schützen. Nix rechtlich belastbares.
Wie so manches, was die öffentliche Hand rund um COVID-19 so treibt.
Na ja, ob derzeit alle AG im ÖD in der Lage sind ein belastbare Beurteilung der Arbeitsbedingungen abzugeben? Ausschließlich rein politischer Wille ist das nicht.
Das Leistungsverweigerungsrecht kann unter Umständen in Betracht kommen, gerade dann, wenn durch die Art der Arbeit ein Kontakt mit Infizierten sehr wahrscheinlich ist und mögliche und zumutbare Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber nicht ergriffen werden oder nicht ausreichend sind.

Feidl

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #20 am: 16.04.2020 09:39 »
Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen...
Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt
Hat mein AG auch gemacht, aus einem bestimmten Grund: Wie definiert sich denn überhaupt die Zugehörigkeit zur Risikogruppe?
Für die einen ist es ab 50, für andere ab 60, für manche "mit Vorerkrankung", für andere "mit Vorerkrankungen", die Bausteine wild zusammengewürfelt, und am Ende weiß der Mitarbeiter selber nicht mehr, ob er zu irgendeiner Risikogruppe gehört oder nicht.
Mitarbeiter muss nur darauf achten, ob der zu Gruppe gehört, die sein AG festlegt. Bei uns wurde ganze Reihe von Gruppen festgelegt, die jetzt aber zu Home-Office führen (was mehr oder weniger möglich ist), nicht zu Freistellung.
Ich jammer jetzt aber nicht rum, dass bis zu 3/4 meiner Kollegen schön ausschlafen können, während ich weiter früh zur Arbeit geh, weil ich zu keiner der Gruppen gehöre.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #21 am: 16.04.2020 09:40 »
Da es sich um ein normales Lebensrisiko handelt, bedarf es für „Risikogruppen“ keiner besonderen Maßnahmen, vergleichbar mit der Gefahr, sich an Papier zu schneiden. Auch hier bedarf es keiner besonderen Maßnahmen für Bluter.

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #22 am: 16.04.2020 10:09 »
Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
AG trauert um den Verstorbene, sieht aber weiterhin keine besonderen Maßnahmen für die Mitarbeiter vor.


Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #23 am: 16.04.2020 10:15 »
Oder die Schlagzeile: "Überaltete Verwaltung besteht nur aus Risikogruppe: Sämtliche Verwaltungsleistungen eingestellt"

Schmitti

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #24 am: 16.04.2020 10:21 »
Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
Und bei anderen AG sitzen gleichzeitig schon die 50jährigen bei vollen Bezügen nicht im publikumsgesperrten Rathaus, sondern ohne Arbeitsleistung daheim auf dem Sofa, weil diese AG beim RKI gelesen haben "schwere Verläufe werden ab ca. 50 bis 60 Jahren wahrscheinlicher" und sich ihre Kein-Bock-Schlagzeile dementsprechend abgewandelt vorstellen. Menschlich/Politisch nachvollziehbar, aber wir reden auch da, wie bei den Eltern die ihre 12jährigen nicht nen halben Tag unbeaufsichtigt lassen können (meine Erfahrungen mit entsprechenden HomeOffice-Kollegen habe ich die Tage hier im Forum mal geschildert), über Personalkosten der öffentlichen Hand, mit denen ein geregelter Umgang vielleicht nicht die schlechteste Idee ist. Am Ende sind da Schlagzeilen denkbar, die der AG vielleicht auch so nicht unbedingt haben will.


WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #25 am: 16.04.2020 10:28 »
Oder die Schlagzeile: "Überaltete Verwaltung besteht nur aus Risikogruppe: Sämtliche Verwaltungsleistungen eingestellt"
Halt, nein nicht sämtliche Verwaltungsleistungen! Die jungen Auszubildenden bearbeiten weiter die Strafzettel der Ordnungsämter. ;D

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #26 am: 16.04.2020 10:31 »
Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
Und bei anderen AG sitzen gleichzeitig schon die 50jährigen bei vollen Bezügen nicht im publikumsgesperrten Rathaus, sondern ohne Arbeitsleistung daheim auf dem Sofa,
und die ganz klugen AGs stellen es den AN frei, ob er im publikumsgesperrten Rathaus, arbeite geht, oder sein Zeitkonto negativ belastet, gleichzeitig stellt der AG sicher, dass man zwischen 4-22Uhr seinen Arbeitsplatz erreichen kann und überlässt den Rest die Findigkeit und Absprachen der einzelnen Teams. ::)

Da können dann nämlich die Menschen mit Kinderbetreuung sich privat auch entsprechend gegenseitig organisieren.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #27 am: 16.04.2020 10:34 »
Zwischen 6 und 21 Uhr wäre schlauer.

Schmitti

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #28 am: 16.04.2020 10:47 »
und die ganz klugen AGs stellen es den AN frei, ob er im publikumsgesperrten Rathaus, arbeite geht, oder sein Zeitkonto negativ belastet, gleichzeitig stellt der AG sicher, dass man zwischen 4-22Uhr seinen Arbeitsplatz erreichen kann und überlässt den Rest die Findigkeit und Absprachen der einzelnen Teams. ::)
Da können dann nämlich die Menschen mit Kinderbetreuung sich privat auch entsprechend gegenseitig organisieren.
Dieses Forum existiert in weiten Teilen dadurch, dass a) im öD nicht viele AGs ganz klug sind, b) viele AN mit selbst organisieren etwas überfordert sind und c) Findigkeiten und Absprachen nur bedingt funktionieren ;-)

mj23

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #29 am: 16.04.2020 11:25 »
Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

Wenn die ganzen freiwilligen Angebote des Arbeitgebers nicht ausreichen, besteht doch mittlerweile ein Entschädigungsanspruch aus dem IfSG §56 Abs 1a.

(1a) Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern [...] vorübergehend geschlossen [...] und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern[...] in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in Geld. [...] Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde.


Also im Zweifel Sonderurlaub (ohne Entgelt) für die Betreuungszeit und dann für 6 Wochen Entschädigung in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts erhalten und danach immerhin noch 67%.

Aus meiner Sicht müsste diese Regelung doch zutreffen, oder nicht? Wurde ja ganz schnell ins Gesetz aufgenommen, weil die Politik Angst vor den Eltern hatte...

Man müsste natürlich nachweisen können, dass keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit vorliegt.