Autor Thema: Kinderbetreuung  (Read 13405 times)

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #30 am: 16.04.2020 11:43 »
Zwischen 6 und 21 Uhr wäre schlauer.
das haben ja schon diverse Häuser.
Aber interessant, weil?
Ich persönlich fände 0-24h praktisch.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #31 am: 16.04.2020 11:58 »
Nachtzuschläge

Kat

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #32 am: 16.04.2020 12:03 »

Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.

Dieser Betrug findet, wie ich bereits in einem andern Thread erwähnt, leider beidseitig statt. Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen, möglichkeiten zur Abstandswahrung(Großraumbüros, möglichkeiten mobiles Arbeiten), Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften einzuhalten. Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt.

Das geht aber auch nur 6 Wochen, dann gibts ein Problem. Gibt es nicht sowas wie Beschäftigungsverbot wie bei Schwangeren? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Schwangere in Risikobereichen bekommmen Beschäftigungsverbot. Sowas muß es für andere Risikoleute doch auch geben, nicht nur bei Schwangerschaft.

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #33 am: 16.04.2020 12:04 »
Nachtzuschläge
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #34 am: 16.04.2020 12:06 »
Das geht aber auch nur 6 Wochen, dann gibts ein Problem. Gibt es nicht sowas wie Beschäftigungsverbot wie bei Schwangeren? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Schwangere in Risikobereichen bekommmen Beschäftigungsverbot. Sowas muß es für andere Risikoleute doch auch geben, nicht nur bei Schwangerschaft.
Wann ist denn ein Büro ein Risikobereich?

Kat

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #35 am: 16.04.2020 12:07 »
Jobcenter, Sozialarbeiter in Jugendämtern, die alle kriegen ein Beschäftigungsverbot wenn sie schwanger sind. Ist so, hab ich mir nicht ausgedacht.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #36 am: 16.04.2020 12:12 »
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #37 am: 16.04.2020 12:13 »
Das wird dann ja auch demnächst auf Schule und Kindergärten zutreffen.
Da laufen ja Horden von Bazillen- und Virenschleudern rum. ::)

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #38 am: 16.04.2020 12:46 »
Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.
Da man ohnehin für acht Stunden bezahlt wird, kann man in dieser Zeit auch für andere mitarbeiten, soweit sich das ermöglichen lässt. Und wenn man mal ne Stunde länger macht, bricht man sich sicherlich auch keinen Zacken aus der Krone.

Organisator

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #39 am: 16.04.2020 12:57 »
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #40 am: 16.04.2020 13:08 »
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #41 am: 16.04.2020 13:20 »
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.
Tariflich ja nun mal nur ein Satz der dort ergänzt werden müsste: angeordnete Stunden.
Gesetzlich? Wo ist denn das gesetzlich geregelt, dass man am WE/Nachts mehr Entgelt erhalten muss?
Und im Kern geht es ja darum, dass der AG sagt, du kannst deine 8 h machen wann du willst, dass Haus steht dir jederzeit dafür zur Verfügung.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #42 am: 16.04.2020 13:25 »
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

"Anpassung entsprechender Richtlinien" ist doch "Entscheidung des AG" - und der öffentliche AG hat kein Schindluder mit den öffentlichen Geldern zu betreiben, im Gegensatz zum privaten AG, der das mit sich selbst den Umgang mit seinen Miteln ausmachen muß. Er hat also aus meiner Sicht zunächst alles übrige auszuschöpfen: der AN muß seinen gesamten Erholungsurlaub eingebracht haben, er muß ein vorhandenes Arbeitszeitkonto geleert haben und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind Minusstunden zu vereinbaren, er muß seine finanziellen Reserven durch unbezahlte Freistellung erschöpft haben, zudem sind sämtliche anderen Möglichkeiten einer alternativen Leistungserbringung durch den AN auszuschöpfen. Dann und nur dann halte ich es für gerechtfertigt, wenn der öffentliche AG den AN bezahlt zur Kinderbetreuung freistellt. Wie ich nichts davon halte, wenn der AG sein unternehmerisches Risiko in die Sphäre des AN verlagert, halte ich auch nichts davon, individuelle private Risiken zu vergemeinschaften.

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #43 am: 16.04.2020 13:36 »
Deinen Punkt sehe ich durchaus, aber ist Dein Eindruck nicht auch, dass die "Haushaltsgesetzgeber" (auf allen Ebenen) eine möglichst großzügige Vorgehensweise erwarten; jedenfalls dort, wo es so gehandhabt wird und für motivierende Maßnahmen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden?

Im Lichte der derzeitigen Umstände halte ich es für legitim, von  sonst gültigen Prinzipien abzuweichen.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #44 am: 16.04.2020 13:46 »
Es sind aber keine "motivierenden Mittel" oder gar "Personalbindungsmaßnahmen", dazu sind sie zu unbestimmt. Es handelt sich um schnell gestrickte Maßnahmen, die individuelle Probleme unzulässig vergemeinschaften und die notwendige Härte gegen die eigenen Beschäftigten - wie so oft - vermissen läßt. Wenn die Haushaltsgesetzgeber allgemein entlasten möchten, können Sie das ja tun. Ich habe mal gehört, allgemeine Gesetze seien genau dazu da, um allgemeine Regelungen zu treffen.