Autor Thema: Kinderbetreuung  (Read 13389 times)

Organisator

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #45 am: 16.04.2020 13:57 »
Tariflich ja nun mal nur ein Satz der dort ergänzt werden müsste: angeordnete Stunden.

Was bei der Vielzahl der Tarifverträge viel Aufwand bedeutet und aus Sicht der Gewerkschaften die Rechte der Arbeitnehmer übermäßig einschränken würde ("Du wirst doch sicherlich freiwillig nachts arbeiten, oder?")

Gesetzlich? Wo ist denn das gesetzlich geregelt, dass man am WE/Nachts mehr Entgelt erhalten muss?

Arbeitszeitgesetz

Und im Kern geht es ja darum, dass der AG sagt, du kannst deine 8 h machen wann du willst, dass Haus steht dir jederzeit dafür zur Verfügung.

Den Kern teile ich mit Dir und jedem mündigen, selbstbestimmten Arbeitnehmer.

Kryne

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #46 am: 16.04.2020 14:04 »

Da bin ich, als Betroffener von 2 Kindern, vollkommen bei dir! Man muss sich im Vorfeld Gedanken machen und jedes erdenkliche Szenario durchspielen. Wenn man das nicht macht könnte es zu Problemen führen, so wie es nun viele haben. Natürlich spielt der AG in so einer Situation auch eine Rolle, wie kulant dieser die vorhandenen Regelungen aufweicht, wie z.B. die Aufhebung der Kernarbeitszeit o. ä. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nach Geburt von Kindern sowieso nur mit einem Gehalt den Lebensstandard planen sollte. So haben es meine Frau und ich jedenfalls gemacht.



Das ist natürlich der idealfall, wenn man alles mit einem Gehalt abdecken kann.

Ist aber Heute halt leider eine absolute Ausnahme. Gerade die letzten paar Jahre haben so einige Trottel dank niedrigzinsen ihre Häuser finanziert und dafür vermutlich sogar noch einen Teil der Rente von der Oma für ihre Tilgung einkalkuliert. Die stehen jetzt teilweise sicher blöd da, in Kurzarbeit oder ohne Kinderbetreuung.


Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #47 am: 16.04.2020 14:12 »
Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.

Einzelvertraglich können neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile pauschaliert werden. Eine solche einzelvertragliche Pauschalierung vereinbaren wir mit jedem der knapp 130 Beschäftigten, die Vertrauensarbeitszeit haben, damit diese Freiheit nicht zur Entgeltoptimierung verkommt.

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #48 am: 16.04.2020 14:13 »
Es sind aber keine "motivierenden Mittel"
Es hat bei mit "mitigierende Maßnahmen" (in Bezug auf die Abfederung der Pandemie-Folgen) heißen sollen, aber da kam mir offenbar die Autokorrektur dazwischen.

Im Ergebnis gebe ich Dir Recht: Eine allgemeine Regelung wäre hier wünschenswert. Nichtsdestotrotz: die fahren, auch in Parlamenten, alle auf Sicht. Übermäßiger Strenge oder Härte Bedarf es m. E  momentan nicht. In vier bis sechs Wochen wird sich wieder ein Normalzustand einpendeln. Dass man die Zeit bis dahin mitunter mal händsärmelig überbrückt, halte ich grds. nicht für kritikwürdig. Leben und leben lassen.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #49 am: 16.04.2020 14:20 »
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems. Bis in die 90er Jahre hinein gab es bestens gepflegte Krisenvorsorge auf allen Ebenen, noch bis weit in die 80er hinein kamen die Länder ihren KatS-Verpflichtungen umfassend nach - um danach auf das Konzept "erst kommen blaue, dann grüne Autos zur Rettung, was soll ich mir Gedanken machen" umzustellen. Ich sehe nicht, wie Nachlässigkeiten und Versäumnisse der Vergangenheit ständig als Entschuldigung herangezogen werden könnten, daß man zu ordentlichen Lösungen nicht in der Lage sei.

BATKFMaui

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #50 am: 16.04.2020 14:33 »
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?


Ich könnte niederknien !

 ;D

BATKFMaui

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #51 am: 16.04.2020 14:36 »
In Ordnung ist das selbstverständlich nicht. Aber bevor die eigene Existenz den Bach hinunter geht, wie bei vielen alleinerziehenden Müttern z.B., würde ich das als Notsituation wohl anerkennen.

Und Alleinerziehende Männer / Väter!

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/318160/umfrage/alleinerziehende-in-deutschland-nach-geschlecht/

mj23

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #52 am: 16.04.2020 14:49 »
Es sind aber keine "motivierenden Mittel"
Es hat bei mit "mitigierende Maßnahmen" (in Bezug auf die Abfederung der Pandemie-Folgen) heißen sollen, aber da kam mir offenbar die Autokorrektur dazwischen.

Ich glaube nicht, dass diese Freistellungen ein richtiger Schritt zur Abfederung der Pandemie-Folgen sind. Dafür war die neue Regelung aus dem IfSG eher passender.
Ich sehe bei mir in der Verwaltung eher, dass das Anspruchsdenken noch weiter steigt. Der AG soll für jedes Risiko zuständig sein.
Bei uns gab es zunächst 10 Tage bezahlt für die Kinderbetreuung, danach sollte erst der Resturlaub (nicht der aktuelle!) aufgebraucht werden.
Der Aufschrei war groß... "Ich war letztes Jahr vier Monate krank und habe noch meinen ganzen Urlaub 2019. Und nun soll ich den jetzt einfach nehmen!? Das kann doch nicht sein...")

Viele nehmen das Ausmaß der Großzügigkeit gar nicht wahr, jedenfalls ist das mein Eindruck.
Ein bisschen mehr Eigenverantwortung würde aus meiner Sicht zielführender sein als großzügige Regelungen für persönliche Risiken.

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #53 am: 16.04.2020 14:59 »
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems. Bis in die 90er Jahre hinein gab es bestens gepflegte Krisenvorsorge auf allen Ebenen, noch bis weit in die 80er hinein kamen die Länder ihren KatS-Verpflichtungen umfassend nach - um danach auf das Konzept "erst kommen blaue, dann grüne Autos zur Rettung, was soll ich mir Gedanken machen" umzustellen. Ich sehe nicht, wie Nachlässigkeiten und Versäumnisse der Vergangenheit ständig als Entschuldigung herangezogen werden könnten, daß man zu ordentlichen Lösungen nicht in der Lage sei.

Alles unbestritten. Dass man im Zusammenhang mit und in Folge der Wiedervereinigung Fehlentscheidungen getroffen hat und diese bis heute nicht korrigiert, ist zu bedauern, hilft aber in der derzeit akuten Lage aber ja auch nicht weiter. Irgendwie müssen die Leute ihre privaten Verpflichtungen ja erfüllen. Die sind ja so unverschuldet in diese Situation geraten, wie die Arbeitgeber. Dem kulanten Umgang kann ich hier viel abgewinnen.

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #54 am: 16.04.2020 15:05 »
Ich glaube nicht, dass diese Freistellungen ein richtiger Schritt zur Abfederung der Pandemie-Folgen sind. Dafür war die neue Regelung aus dem IfSG eher passender.
Ich sehe bei mir in der Verwaltung eher, dass das Anspruchsdenken noch weiter steigt. Der AG soll für jedes Risiko zuständig sein.
Bei uns gab es zunächst 10 Tage bezahlt für die Kinderbetreuung, danach sollte erst der Resturlaub (nicht der aktuelle!) aufgebraucht werden.
Der Aufschrei war groß... "Ich war letztes Jahr vier Monate krank und habe noch meinen ganzen Urlaub 2019. Und nun soll ich den jetzt einfach nehmen!? Das kann doch nicht sein...")

Viele nehmen das Ausmaß der Großzügigkeit gar nicht wahr, jedenfalls ist das mein Eindruck.
Ein bisschen mehr Eigenverantwortung würde aus meiner Sicht zielführender sein als großzügige Regelungen für persönliche Risiken.
Mich nervt das Genöle der Kollegen auch. Das tut es aber auch sonst. Sehe da dennoch keinen Grund zur Missgunst. Hätte ich Familie, wäre ich dankbar für so viel Entgegenkommen.

Spid

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« Antwort #55 am: 16.04.2020 15:08 »
Es sind aber nunmal private Probleme. Kulanz ist dann angebracht, wenn alle übrigen Mittel ausgeschöpft sind - welche das sind, habe ich ausgeführt.

tiger

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #56 am: 16.04.2020 15:12 »
@Spid

das stimmt so nicht. Lies mal das: https://www.dgb.de/themen/++co++2334fcfe-7023-11ea-8667-52540088cada

Da heißt es klipp und klar, dass Urlaub nur genommen werden muss, wenn Kitas in den Ferien zu sind. Der restl. Urlaub ist ERHOHLUNGSURLAUB, und dient NICHT zur Kinderbetreuung. Das PDF ist ganz aktuell.

Also der NEUE Urlaub.

« Last Edit: 16.04.2020 15:23 von tiger »

Schmitti

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #57 am: 16.04.2020 15:13 »
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems.
Es hat auch den Anschein, als wolle man an dieser Fahrweise strikt festhalten. Manches von dem, was in der letzten Zeit hemdsärmelig bearbeitet wurde, wird uns noch länger begleiten, und manches ist auch bei Corona nun schon weiter vorhersehbar. Bestrebungen, hier wieder vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sehe ich allerdings noch keine, obwohl die Gesetz- bzw. Verordnungsgeber ja auch nicht wirklich im kompletten Stillstand laufen.

Spid

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« Antwort #58 am: 16.04.2020 15:26 »
@Spid

das stimmt so nicht. Lies mal das: https://www.dgb.de/themen/++co++2334fcfe-7023-11ea-8667-52540088cada

Da heißt es klipp und klar, dass Urlaub nur genommen werden muss, wenn Kitas in den Ferien zu sind. Der restl. Urlaub ist ERHOHLUNGSURLAUB, und dient NICHT zur Kinderbetreuung. Das PDF ist ganz aktuell.

Also der NEUE Urlaub.

Ich klicke bestimmt nicht auf irgendwas von den Antifa-Freunden.

Da es hier um ein Entgegenkommen des AG ohne Rechtsanspruch geht, kann der DGB radschlagend auf einem Einrad fahren, es hätte die gleiche Bedeutung und Wirkung.

WasDennNun

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #59 am: 16.04.2020 15:40 »
Den Kern teile ich mit Dir und jedem mündigen, selbstbestimmten Arbeitnehmer.
und die anderen dürfen dann halt, trotz Korona und Kinder zu hause aufgefordert werden zur Arbeit zu kommen und wenn sie nicht wollen dann halt unbezahlt frei bekommen.
oder aber halt ohne Aufschlag von 4-8 oder von 16-22 Uhr arbeiten.
Je nachdem wann wie und wo sie ihre Kinder unter bekommen.

Blöde, wenn man so sozial vereinsamt ist, dass man niemanden hat und in der jetzigen Zeit auch niemanden findet, der einen dabei unterstützt.