Autor Thema: Kinderbetreuung  (Read 14108 times)

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #60 am: 16.04.2020 15:47 »
Blöde, wenn man so sozial vereinsamt ist, dass man niemanden hat und in der jetzigen Zeit auch niemanden findet, der einen dabei unterstützt.
Tinder?

Organisator

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #61 am: 16.04.2020 15:56 »
Blöde, wenn man so sozial vereinsamt ist, dass man niemanden hat und in der jetzigen Zeit auch niemanden findet, der einen dabei unterstützt.
Tinder?

Da findet man den Partner fürs Leben der einen bei der Kinderbetreuung unterstützt?

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #62 am: 16.04.2020 16:12 »
Primär ging es ja darum, der sozialen Vereinsamung vorzubeugen. Die Langfristperspektive hast Du eingebracht ;-)

tiger

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #63 am: 16.04.2020 16:28 »
Antifa? Wie kommt man auf sowas? Was hat damit zu tun? Teilst du wohl auch Facebook-Videos über Corona- (Verschwörungen), wo der Kanalinhaber u.a. Videos über "die Erde ist eine Scheibe" hat?

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #64 am: 16.04.2020 16:30 »
Zu dieser Art von Medium gehört doch die Internetpräsenz des DGB...

mj23

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #65 am: 16.04.2020 17:38 »
Zitat
Mich nervt das Genöle der Kollegen auch. Das tut es aber auch sonst. Sehe da dennoch keinen Grund zur Missgunst. Hätte ich Familie, wäre ich dankbar für so viel Entgegenkommen.

Klar würde ich das Entgegenkommen genauso annehmen, wenn ich es nutzen könnte. Dennoch sehe ich es auch so, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Arbeitgeber ist, das Steuergeld so "herauszugeben". Vor allem wenn es sogar eine Regel im IfSG gibt, die von der Höhe her vergleichbar mit dem Krankengeld ist. Zwar ist dies auch Steuergeld, jedoch weniger als volle Lohnfortzahlung inkl. allem dazugehörigen.

Würde das nicht bereits reichen?
Dadurch, dass es auch nicht nur eine "bleib einfach zu Hause, Gehalt kommt weiter"-Regelung ist, wäre die Hemmschwelle vielleicht auch ein bisschen größer. Vielleicht würden sich dann einige doch selbst bemühen, die Betreuung sicherzustellen. Und wenn es nicht klappt, gibt es zumindest noch ausreichend Geld ohne Gegenleistung.

2strong

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #66 am: 16.04.2020 17:44 »
Ich kann nicht ermessen, ob es sich hier um einnMassenphänomen handelt. Mur selbst sind nur Fälle von Homeoffice aus persönlicher Anschauung bekannt. Aber in manch kleiner Kommune, wo die Ausstattung mager ist, mag es tatsächlich zu vereinzelten Freistellungen kommen, jedenfalls lese ich hier davon.
Wenn die Arbeitskraft derer entbehrlich ist, stört mich deren Freistellung nicht (mehr, als mich deren offenbar ohnehin überflüssige Beschäftigung stört).

Dienstbeflissen

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #67 am: 16.04.2020 20:36 »
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?
...schon mal an einen Sitz im Ethikrat gedacht?

Dienstbeflissen

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #68 am: 16.04.2020 20:49 »
Natürlich verbleibt die grundsätzliche Aufgabe, die Betreuung sicherzustellen bei den Erziehungsberechtigten.
Gleichwohl erkennt der gewöhnliche Arbeitgeber die bisher einzigartige Situation an und unterstützt im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Bei uns insbesondere, dass mobiles Arbeiten, Telearbeit, der Einsatz von Gleitzeitguthabe.

Klar ist auch, dass im Homeoffice oft nicht die gleiche Produktivität, insbesondere bei gleichzeitiger Kinderbetreuung erbracht werden kann. Dies gilt ebenso, wenn die Arbeitszeit in die frühen morgen- resp. späten Abenstunden verlegt wird und dazwischen Kinder betreut werden müssen.

So eine Situation wie aktuell ist nicht vorgesehen, und quasi alle sind davon betroffen insofern kommt es auf ein Aufeinanderzugehen an.

Spid

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #69 am: 16.04.2020 20:58 »
Es ist und bleibt ein Entgegenkommen des AG. Dagegen ist auch grundsätzlich bei öffentlichen AG nichts einzuwenden, wenn es aber um die bezahlte Freistellung zur Kinderbetreuung geht, gilt:
Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

"Anpassung entsprechender Richtlinien" ist doch "Entscheidung des AG" - und der öffentliche AG hat kein Schindluder mit den öffentlichen Geldern zu betreiben, im Gegensatz zum privaten AG, der das mit sich selbst den Umgang mit seinen Miteln ausmachen muß. Er hat also aus meiner Sicht zunächst alles übrige auszuschöpfen: der AN muß seinen gesamten Erholungsurlaub eingebracht haben, er muß ein vorhandenes Arbeitszeitkonto geleert haben und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind Minusstunden zu vereinbaren, er muß seine finanziellen Reserven durch unbezahlte Freistellung erschöpft haben, zudem sind sämtliche anderen Möglichkeiten einer alternativen Leistungserbringung durch den AN auszuschöpfen. Dann und nur dann halte ich es für gerechtfertigt, wenn der öffentliche AG den AN bezahlt zur Kinderbetreuung freistellt. Wie ich nichts davon halte, wenn der AG sein unternehmerisches Risiko in die Sphäre des AN verlagert, halte ich auch nichts davon, individuelle private Risiken zu vergemeinschaften.

Dienstbeflissen

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Antw:Kinderbetreuung
« Antwort #70 am: 16.04.2020 21:20 »
Bezahlte Freisstellung für die Kinderbetreuung halte ich auch für unangebracht bei öffentliche  Arbeitgebern.

Nachsicht bei Homeoffice mit gleichzeitiger Kinderbetreuung aber schon. Volle Leistungsfähigkeit ist da nicht möglich und wird auch nicht erwartet.

Mein Chef erwartet das von mir aktuell nicht und ich auch nicht von meinen Mitarbeitern.

Für viele AN wäre indess natürlich auch ein leichtes sich AU schreiben zu lassen. Wären sie bei voller Leistungsabforderung und Kinderbetreuung wahrscheinlich nach kurzer Zeit auch tatsächlich...