Natürlich verbleibt die grundsätzliche Aufgabe, die Betreuung sicherzustellen bei den Erziehungsberechtigten.
Gleichwohl erkennt der gewöhnliche Arbeitgeber die bisher einzigartige Situation an und unterstützt im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Bei uns insbesondere, dass mobiles Arbeiten, Telearbeit, der Einsatz von Gleitzeitguthabe.
Klar ist auch, dass im Homeoffice oft nicht die gleiche Produktivität, insbesondere bei gleichzeitiger Kinderbetreuung erbracht werden kann. Dies gilt ebenso, wenn die Arbeitszeit in die frühen morgen- resp. späten Abenstunden verlegt wird und dazwischen Kinder betreut werden müssen.
So eine Situation wie aktuell ist nicht vorgesehen, und quasi alle sind davon betroffen insofern kommt es auf ein Aufeinanderzugehen an.