Autor Thema: Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune  (Read 4730 times)

Julia12

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Ähnliche Themen wurden hier schon behandelt, aber eben nur ähnliche.

Kann unser AG (Gemeinde) uns bei aktuell geringerem Arbeitsaufkommen in der Verwaltung zwingen, abwechselnd zu Hause zu bleiben (nach Absprache untereinander) und dafür unsere Überstunden abzubauen?


Ich habe dargestellt, dass ich arbeiten möchten und auch angeboten, andere Tätigkeiten durchzuführen.

Vielen Dank für jegliche Antwort!

Spid

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #1 am: 16.04.2020 13:53 »
Was regelt die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto dazu?

Julia12

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #2 am: 16.04.2020 13:54 »
Wir sind eine kleine Kommune ohne Personalrat o.ä. Ich bin mir nicht im Klaren, wie die Regelungen sind (versuche ich aber heute noch, herauszufinden).

Spid

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #3 am: 16.04.2020 14:13 »
Wenn es keinen PR gibt, kann es sich ja nur um individuelle Vereinbarungen handeln.

Organisator

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #4 am: 16.04.2020 14:25 »
Wir sind eine kleine Kommune ohne Personalrat o.ä.

Bist Du Dir sicher? Auf Bundesebene ist ein PR zu bilden, sobald es 5 Wahlberechtigte gibt. Ist das bei Dir anders?

Amtsadel

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #5 am: 16.04.2020 14:31 »
Und was ist mit denen die keine Überstunden haben? Die machen Minusstunden, oder dürfen dann halt so zuhause bleiben?

Julia12

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #6 am: 16.04.2020 15:01 »
Wir haben definitiv keinen Personalrat, weil damals, als das anstand von Seiten der Mitarbeiter darauf verzichtet wurde. Wir haben ganz klar einige mehr als 5 Mitarbeiter ;)

Minusstunden werden keine angeordnet, nur Abbau von Überstunden und ev. noch vorhandenen alten Urlaub nehmen.

Es handelt sich hier durchweg um Überstunden, die aus betrieblichen Gründen geleistet wurden (langfristige Erkrankung von Kollegen, Fortbildungen aufgrund von Umstellungen etc.)

Lars73

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #7 am: 16.04.2020 15:13 »
Wenn die Beschäftigten keinen PR wollen müssen sie damit rechnen, dass der Arbeitgeber bestimmte Dinge einseitig vorgibt. Für die Anordnung zum Abbau Überstunden hat der Arbeitgeber einige Möglichkeiten.

Julia12

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #8 am: 16.04.2020 15:17 »
Wenn die Beschäftigten keinen PR wollen müssen sie damit rechnen, dass der Arbeitgeber bestimmte Dinge einseitig vorgibt. Für die Anordnung zum Abbau Überstunden hat der Arbeitgeber einige Möglichkeiten.

Das klingt nicht gut... Ich habe damals noch nicht hier gearbeitet, weiß deshalb nicht, warum auf die Bildung eines PR verzichtet wurde.

Schmitti

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #9 am: 16.04.2020 15:23 »
Um welches Bundesland geht es denn? Es könnte sein, da müsste man das geltende Personalvertretungsrecht bemühen, dass man dort, wo es keinen Personalrat gibt, ohne größere Mühen einen bilden, also eine Wahl abhalten könnte. Der einmal erklärte Verzicht der Mitarbeiter bedeutet nicht, dass es niemals einen geben wird.
Die reine Ankündigung, dass sich die Mitarbeiter das mal überlegen, mag vielleicht schon ausreichen, dass die Arbeitgeberseite ihre einseitigen Regelungen nochmal überdenkt ;-)

Julia12

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #10 am: 16.04.2020 15:27 »
Wir sind in Baden-Württemberg. Das mit dem "Denkanstoß" wäre eine Idee ;)

Organisator

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #11 am: 16.04.2020 16:06 »
Wir haben definitiv keinen Personalrat, weil damals, als das anstand von Seiten der Mitarbeiter darauf verzichtet wurde. Wir haben ganz klar einige mehr als 5 Mitarbeiter ;)

Da würde ich nochmal einen Blick ins LPVG BaWü werfen. Dort ist nämlich auch eine entsprechende Regelung vorhanden. Eine Möglichekt zum Verzicht auf die Bildung eines PR vermag ich nicht zu erkennen.

sr4711

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Antw:Erzwungener Überstundenabbau in Kernverwaltung Kommune
« Antwort #12 am: 18.04.2020 09:19 »
Und wegen der Frage im Startpost wäre immer noch interessant zu erfahren, was im Arbeitsvertrag zu Überstunden  bzw. deren Abbau steht oder ob es sonstige individuelle Vereinbarungen gibt.