Um welches Bundesland geht es denn? Es könnte sein, da müsste man das geltende Personalvertretungsrecht bemühen, dass man dort, wo es keinen Personalrat gibt, ohne größere Mühen einen bilden, also eine Wahl abhalten könnte. Der einmal erklärte Verzicht der Mitarbeiter bedeutet nicht, dass es niemals einen geben wird.
Die reine Ankündigung, dass sich die Mitarbeiter das mal überlegen, mag vielleicht schon ausreichen, dass die Arbeitgeberseite ihre einseitigen Regelungen nochmal überdenkt ;-)