Autor Thema: [HB] Rückkehr aus Elternzeit, neuer Aufgabenbereich, Stellenbewertung  (Read 5787 times)

Magda

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Hallo zusammen,

ich bin nach einem Jahr Elternzeit zurückgekehrt und wurde damit konfrontiert, dass mein ursprünglicher Aufgabenbereich nicht mehr meiner ist. Dabei habe ich mich erst vor nicht langer Zeit auf diese Stelle beworben, da ich in diesem Bereich schon langjährige Berufserfahrung sammeln konnte.

Bis dato habe ich noch keinen neuen Verantwortungsbereich übertragen bekommen. Nun wurden in den ersten Orientierungsgesprächen auch Alternativen genannt, die nicht der Bewertung meiner ursprünglichen Stelle entsprechen. Da ich jedoch noch nicht durchbefördert bin, habe ich nun Sorge, dass ich Nachteile haben könnte, wenn ich mich auf einer der niedriger bewerteten Alternativen einlasse. In meiner Behörde gibt es sehr wenige Planstellen, die meiner ursprünglichen Stelle entsprechen, sodass gleichwertige Alternativen sehr begrenzt sind.

Ich habe in einem Rundschreiben nun die Information gefunden dass "nach Beendigung der Elternzeit kein Anspruch auf den vor der Elternzeit übertragenen Dienstposten besteht. Gegen inhaltliche Veränderungen ihrer Tätigkeiten sind die Elternteile nicht geschützt, sofern das statusrechtliche Amt nicht berührt wird."

Jetzt ist die Frage: Was ist mein statusrechtliches Amt? Ist das Amt meiner ursprünglichen Planstelle maßgebend oder dass meiner aktuellen Eingruppierung? 

Ich bin noch auf ein Urteil vom EuGH gestoßen, dass eine niedrigere Einstufung nach der Elternzeit nicht zulässig ist und man noch nicht erfüllte Probezeiten nach der Elternzeit nachholen kann. Allerdings ging es in diesem Fall um einen leicht anderen Sachverhalt.

Kann ich mich auf das statusrechtliche Amt der Planstelle, auf die ich mich damals beworben habe, berufen oder habe ich "Pech gehabt", dass ich in Elternzeit ging, bevor ich durchbefördert wurde?

Danke im Voraus!

2strong

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Im Zweifel hast Du Pech gehabt.

Planstellen haben kein statusrechtliches Amt sondern eine Wertigkeit. Ein statusrechtliches Amt (Obersekretärin, Amtfrau, Oberrätin) hat ein Planstelleninhaber (sofern er verbeamtet ist). Aus der seinerzeitigen Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens kannst Du grds. keinen Anspruch auf Beförderung ableiten.

Ist es denn tatsächlich so, dass man Deine berufliche Entwicklung nicht auf anderem Dienstposten fortführen will?

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Jetzt ist die Frage: Was ist mein statusrechtliches Amt? Ist das Amt meiner ursprünglichen Planstelle maßgebend oder dass meiner aktuellen Eingruppierung? 

Dein statusrechtliches Amt ist das, welches auf Deiner letzten Ernennungsurkunde genannt ist.

Nach Rückkehr aus der Elternzeit hast du keinen Anspruch, die selbe Tätigkeit wie vorher wieder übernehmen zu können. Du hast sehr wohl einen Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung, die je nach Ausgestaltung des Einzelfalls auch geringwertiger als deine alte Beschäftigung sein kann.

Wenn ich dich so verstehe, dass du dich vor deiner Elternzeit auf eine Beförderungsstelle beworben hast (z.B. A 8), aber noch nicht befördert wurdest (z.B. in der A 7 verblieben), dann hast Du auch jetzt keinen Anspruch auf Beförderung oder eine entsprechende Beförderungsstelle.

Ausnahme ist wohl, wenn die Elternzeit weniger als ein Jahr dauert oder es Zusicherungen vom Dienstherrn gibt.

Weiterhin hast du dich auch damals nicht auf ein statusrechtliches Amt oder eine Planstelle beworben, sondern auf ein abstrakt-funktionelles Amt (also die Tätigkeit), welches mit einer bestimmten Planstelle hinterlegt ist.

Möglicherweise gibt es da aber landestypische Feinheiten (z.B. du wurdest bereits in die (höhere) Planstelle eingewiesen, jedoch noch nicht ernannt, da es rechtliche Probe- und Wartezeiten gibt), mit denen ich mich aber nicht auskenne.

Magda

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Hm, das wäre echt unschön  :(

Konkret geht es um eine A13 im höheren Dienst. Meine letzte Beförderung war auf A11. Für eine Sprungbeförderung auf A13 müsste ich eine 3-jährige Probezeit absolvieren, die allerdings von der Elternzeit unterbrochen wurde.

Mein Vorgesetzter macht schon den Eindruck, dass er mich nicht „unter Wert“ verkaufen möchte. Es gibt auch eine Alternative, die unter Umständen gleichwertig wäre, da eine unbesetzte Stelle aktuell neu bewertet wird. Die Stelle käme grundsätzlich auch für mich in Frage.

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Hm, das wäre echt unschön  :(

Konkret geht es um eine A13 im höheren Dienst. Meine letzte Beförderung war auf A11. Für eine Sprungbeförderung auf A13 müsste ich eine 3-jährige Probezeit absolvieren, die allerdings von der Elternzeit unterbrochen wurde.

Mein Vorgesetzter macht schon den Eindruck, dass er mich nicht „unter Wert“ verkaufen möchte. Es gibt auch eine Alternative, die unter Umständen gleichwertig wäre, da eine unbesetzte Stelle aktuell neu bewertet wird. Die Stelle käme grundsätzlich auch für mich in Frage.

Jetzt bin ich mal richtig verwirrt. Seit wann geht denn eine Sprungbeförderung laufbahnübergreifend?

Oder geht es hier eher um einen Laufbahnwechsel analog zu § 24 BLV? Dann sollten dir bereits entsprechende Tätigkeiten des höheren Dienstes übertragen worden sein, was auch eine Abwesenheit durch Elternzeit nicht ändert.

2strong

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Ich glaube der Sachverhalt spielt in Hamburg.

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Ich glaube der Sachverhalt spielt in Hamburg.

Ich würde auf Bremen tippen..... daher "analog" zur BLV.

2strong

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Achso, stimmt, wir haben ja noch ne Hansestadt  ;D

Magda

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Jetzt bin ich mal richtig verwirrt. Seit wann geht denn eine Sprungbeförderung laufbahnübergreifend?

Oder geht es hier eher um einen Laufbahnwechsel analog zu § 24 BLV? Dann sollten dir bereits entsprechende Tätigkeiten des höheren Dienstes übertragen worden sein, was auch eine Abwesenheit durch Elternzeit nicht ändert.
Ja, darum geht’s. Ich habe während meiner Tätigkeit in einer anderen Behörde einen Masterabschluss erworben und mich entsprechend auf meine aktuelle Stelle erfolgreich beworben. Mir wurden die Tätigkeiten auch übertragen, d.h. ich hab sie eine gewissen Zeit ausgeführt. An meinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit wurde mir verkündet, dass ich nun einen anderen Aufgabenbereich erhalte, da meine Elternzeitvertretung die Tätigkeit weiter ausführen soll.


Oder was meinst du mit „Tätigkeiten übertragen“? Ich wurde beim Stellenwechsel jedenfalls nicht mit A13 auf Probe neu verbeamtet. Meine letzte Urkunde ist die, der letzten Beförderung.

Magda

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Ich glaube der Sachverhalt spielt in Hamburg.
Steht doch im Titel  ???

Schmitti

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Nö, da steht die Abkürzung von Bremen.

Magda

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Nö, da steht die Abkürzung von Bremen.
Eben. Das ist auch richtig so.  ;)

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Ja, darum geht’s. Ich habe während meiner Tätigkeit in einer anderen Behörde einen Masterabschluss erworben und mich entsprechend auf meine aktuelle Stelle erfolgreich beworben. Mir wurden die Tätigkeiten auch übertragen, d.h. ich hab sie eine gewissen Zeit ausgeführt. An meinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit wurde mir verkündet, dass ich nun einen anderen Aufgabenbereich erhalte, da meine Elternzeitvertretung die Tätigkeit weiter ausführen soll.


Oder was meinst du mit „Tätigkeiten übertragen“? Ich wurde beim Stellenwechsel jedenfalls nicht mit A13 auf Probe neu verbeamtet. Meine letzte Urkunde ist die, der letzten Beförderung.

Gut. Dann handelt es sich schonmal nicht um eine Sprungbeförderung sondern um einen Laufbahnwechsel.

Dabei sollten dir mit der erfolgreichen Bewerbung auf die aktuelle Stelle entsprechende Aufgaben des höheren Dienstes übertragen worden sein mit einem Passus in etwa:
"ab dem xx.xx.xxxx werden Ihnen zunächst für 2,5 Jahre Aufgaben des höheren Dienstens gemäß des beigefügten Anforderungsprofils übertragen" ggf. dazu noch ein konkretes Einsatzgebiet.

Diese Aufgabenübertragung wird durch die Elternzeit zwar unterbrochen, aber nicht abgebrochen. Insofern kannst Du die Fortführung der übertragenen Aufgaben bzw. vergleichbarer Aufgaben einfordern. Schau dazu mal in das Schreiben, mit welchem dir die höherwertigen Aufgaben übertragen wurden.

Magda

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Ich bin der Meinung, dass ich damals ein normales Schreiben zur Dienstpostenübertragung bekommen habe. Da war die Dauer der Probezeit nicht gesondert genannt.

Ich kann allerdings nicht nachschauen, da das Schreiben offensichtlich im Büro liegt.

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Da war die Dauer der Probezeit nicht gesondert genannt.

Das würde mich wundern. Insbesondere da du eine Bewährungszeit von 2,5 Jahren für die Laufbahnbefähigung hast und - erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser - eine halbjährige Probezeit. Erst dann würde dir der Dienstposten dauerhaft übertragen werden.

Falls dies nicht so ist, wäre es unüblich, aber im Zweifel positiv für dich. In jedem Fall kann dir eine solche Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs der Laufbahnbefähigung nicht ohne weiteres entzogen werden.

Ich würde raten, nach der Elternzeit im Dienst wieder die alte Stelle bzw. eine andere vergleichbare (also hD-Stelle) einzufordern. Dazu bei Bedarf das besagte Schreiben vorzeigen, das kannst Du ja aus dem Büro holen.