Autor Thema: [HB] Rückkehr aus Elternzeit, neuer Aufgabenbereich, Stellenbewertung  (Read 5904 times)

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Wurden Dir, von der Tätigkeit auf dem höherwertigen Dienstposten abgesehen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Auflage gemacht?

Magda

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Wurden Dir, von der Tätigkeit auf dem höherwertigen Dienstposten abgesehen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Auflage gemacht?
Nein, wurden sie nicht.

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Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.

Magda

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Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.
Und das auch unabhängig von meinem neuen Tätigkeitsbereich? Das ist ja meine Sorge, dass ich mangels Alternativen nicht ausreichend höherwertige Aufgaben bekomme und somit die A13 nicht realisierbar wird.

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Zur Durchführung des Verfahrens hat sich die Behörde ja selbst verpflichtet. Wenn es jetzt keinen entsprechenden Dienstposten gibt, ist er einzurichten.

Snooze

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Hierzu vlt. EuGH, Urteil v. 7.9.2017, C-174/16