Autor Thema: Notbetreuung  (Read 3360 times)

Flatty85

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Notbetreuung
« am: 17.04.2020 04:49 »
Ich hab jetzt in diversen suchmaschinen keine Antwort auf meine Frage gefunden. Jetzt ist hier meine letzte Hoffnung.

Ich arbeite in Sachsen bei einem Ordnungsamt, nicht im Polizei-Vollzug.

In meiner Kommune gabs nun Ausnahmen zur Notbetreuung. Es wurden wohl Anträge seitens meines Arbeitgebers bestätigt obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind/waren.

Meine Frage ist, kann mein Chef mich zu dem Antrag bzw zu Inanspruchnahme der Notbetreuung zwingen.

Auch, wenn die Notbetreuung ausgebreitet wird.

Meine Frau arbeitet nicht in einem solchen Bereich. Wir sind uns eigentlich beide einig das wir unsere Kinder nicht in die Notbetreuung schicken wollen. Zudem wir beide die Möglichkeit des Home Office haben und derzeit auch nutzen.

WasDennNun

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Antw:Notbetreuung
« Antwort #1 am: 17.04.2020 07:05 »
Er kann dir dein Home Office wegnehmen, aber sicher nicht dich dazu zwingen, dass du deine Kinder irgendwohin abgibst.

iro38

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Antw:Notbetreuung
« Antwort #2 am: 17.04.2020 08:03 »
Die Frage ist, was heißt „wir haben die Möglichkeit des HomeOffices“ - gibt es hierzu eine Dienstvereinbarung? Dann kann der Arbeitgeber das nicht „einfach so“ wegnehmen. Einen gesetzlich Anspruch gibt es allerdings nicht.

Sicher kann niemand einen Beschäftigten zwingen eine bestimmte Notbetreuung der Kinder in Anspruch zu nehmen. Aber im Zweifel bleibt die Arbeitspflicht und gibt es keinen Anspruch (zB aus einer DV) auf HomeOffice, dann kann der Arbeitgeber auch verlangen die Arbeit am vorgeschriebenen Ort auszuüben. Wie Beschäftigte die Kinderbetreuung lösen ist ihre Sache. 

Spid

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Antw:Notbetreuung
« Antwort #3 am: 17.04.2020 08:16 »
Eine Betriebsvereinbarung kann nur allgemeine Rahmenbedingungen für das Home Office regeln, sie ist aber keine hinreichende Voraussetzung dafür, da es zwingend einer individuellen Vereinbarung zwischen AN und AG.

Flatty85

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Antw:Notbetreuung
« Antwort #4 am: 17.04.2020 18:29 »
So die neue Verordnung zur Notbetreuung ist ja nun raus. Mein Arbeitgeber sagt nun klar und deutlich du musst den Antrag stellen. In meinem Arbeitsvertrag steht klar drin, Sachbearbeiter und nicht  vollzugsbedienster.

Wenn der AG mir aber das so bestätigt, bin ich dann verpflichtet quasi meine Kita oder Schule anzulügen. Es entspricht ja nicht der Wahrheit.

Nur noch als Hinweis, ins Sachsen sagt das Polizeigesetz das die Städte auch Polizeibehörde sind. Damit wäre ja quasi jede Behörde der Städte eine Polizeibehörde und jeder MA muss den Antrag stellen.

Helft mir bitte.

Spid

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Antw:Notbetreuung
« Antwort #5 am: 17.04.2020 18:42 »
Es wurde doch bereits das entsprechende geschrieben: kein AG kann Dir Vorschriften zur Kinderbetreuung machen.

Carnie

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Antw:Notbetreuung
« Antwort #6 am: 20.04.2020 07:43 »
Wie  du deine Kinderbetreuung regelst ist deine Sache (und die deiner Frau) und nicht Sache des Arbeitgebers.
Allerdings kannst du auch kein entgegenkommen erwarten sollte deine geplante Betreuung mit deiner Arbeit kolliidieren wie beispielsweise Streichung von Homeoffice oder Ausfall des heimischen Internets.