Ich hab jetzt in diversen suchmaschinen keine Antwort auf meine Frage gefunden. Jetzt ist hier meine letzte Hoffnung.
Ich arbeite in Sachsen bei einem Ordnungsamt, nicht im Polizei-Vollzug.
In meiner Kommune gabs nun Ausnahmen zur Notbetreuung. Es wurden wohl Anträge seitens meines Arbeitgebers bestätigt obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind/waren.
Meine Frage ist, kann mein Chef mich zu dem Antrag bzw zu Inanspruchnahme der Notbetreuung zwingen.
Auch, wenn die Notbetreuung ausgebreitet wird.
Meine Frau arbeitet nicht in einem solchen Bereich. Wir sind uns eigentlich beide einig das wir unsere Kinder nicht in die Notbetreuung schicken wollen. Zudem wir beide die Möglichkeit des Home Office haben und derzeit auch nutzen.