Autor Thema: [Allg] Berechnung von Erfahrungszeiten  (Read 3899 times)

alexanders

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[Allg] Berechnung von Erfahrungszeiten
« am: 18.04.2020 09:27 »
Moin zusammen,

ich bin zum 01.08.2019 in das Beamtenverhaltnis auf Widerruf (A13 - Berufsschullehrer) aufgenommen worden. Vorher habe ich verschiedene Stationen in meinem Arbeitsleben durchlaufen.

Jetzt habe ich die Ermittlung meiner Erfahrungs"jahre" erhalten und kann dies nicht ganz nachvollziehen, weil ich keine Begründung erhalten habe - lediglich einen Bescheid. Einige Werte wurden herandgezogen, ein wichtiger Bestandteil allerdings nicht. Vielleicht kann dazu jemand Licht ins Dunkle bringen.

Ich bin seit geraumer Zeit Tennistrainer und "Organisator/Manager" in einem Tennisverein und habe dies hauptamtlich (über 50% und es ist auch bestätigt) über mehrere Jahre (teils während des Teilzeitstudium - Lehramt; teils aber auch vor dem Studium) ausgeübt. In meiner Stellenbeschreibung bzw. im Anforderungsprofil der Stelle steht ausdrücklich "Für den Bereich der Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsvorbereitung S.-H. sind Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit (Trainerschein, Gruppenleiterschein etc.) erwünscht."

Jetzt frage ich mich, warum diese Zeit (es sind über 8 Jahre und mir ist bewusst, dass max. 5 davon angerechnet werden können) keinerlei Berücksichtigung gefunden hat.

Kann mir bei diesem Sachverhalt jemand helfen? Ich bin dankbar für jede weitere Information.

Mir ist jetzt eine Widerspruchsfrist von vier Wochen gegeben worden und ich überlege, ob es sinnvoll ist einen Rechtsbeistand zu integrieren.

Alle rechtlichen Grundlagen zu den Erfahrungswerten sind in § 28 SHBesG geregelt, bringen mich aber nicht in Gänze weiter.

Herzlichen Dank für eure und Ihre Rückmeldungen.
Alexander S.
« Last Edit: 19.04.2020 03:38 von Admin2 »

calmac

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Antw:Berechnung von Erfahrungszeiten
« Antwort #1 am: 18.04.2020 09:44 »
Hauptberufliche Zeiten vor der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn können ganz oder teilweise berücksichtigt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind.

Es gibt keinen Anspruch auf die Anerkennung der Zeit im Tennisverein, da diese Arbeit letztendlich nichts mit der jetzigen Tätigkeit zu tun hat. Zwar vermag es im Anforderungsprofil den Wunsch geben, Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit mitzubringen. Diese Zeiten sind aber keine Voraussetzung für die Erlangung der Laufbahnbefähigung.

Zum Beispiel: eine jahrelange Tätigkeit als Ingenieur könnte je nach Fach für einen Berufsschullehrer förderlich sein.

benoboy5

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Antw:Berechnung von Erfahrungszeiten
« Antwort #2 am: 03.05.2020 12:47 »
Hauptberufliche Zeiten vor der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn können ganz oder teilweise berücksichtigt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind.

Es gibt keinen Anspruch auf die Anerkennung der Zeit im Tennisverein, da diese Arbeit letztendlich nichts mit der jetzigen Tätigkeit zu tun hat. Zwar vermag es im Anforderungsprofil den Wunsch geben, Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit mitzubringen. Diese Zeiten sind aber keine Voraussetzung für die Erlangung der Laufbahnbefähigung.

Zum Beispiel: eine jahrelange Tätigkeit als Ingenieur könnte je nach Fach für einen Berufsschullehrer förderlich sein.

So würde ich das auch meinen.